Innenminister Renz zieht erste Konsequenzen
Schwerin – Nach der Kritik an der Arbeit des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern hatte Innenminister Torsten Renz eine externe und unabhängige Experten-Kommission eingesetzt.
Die Kommission hatte den Auftrag, die Struktur und die Organisation des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern zu begutachten. Gleichzeitig sollte die personelle und technische Ausstattung bewertet und eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle untersucht werden.
Die Mitglieder der Kommission, Torsten Voß, Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg, Ilsemarie Meyer, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Bremen a.D., Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Rudolf Springstein, Inspekteur der Polizei MV a.D. haben heute die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt.
„Der Kommissionsbericht zeigt, dass die Besetzung mit Mitgliedern aus dem Verfassungsschutz, der Polizei und der Justiz und dass vor allem auch die Auswahl der einzelnen Mitglieder richtig waren. Der Bericht ist umfassend, ehrlich und sehr kritisch. Ich bin der Kommission außerordentlich dankbar für ihre äußerst engagierte und umfangreiche Arbeit“, so Innenminister Torsten Renz auf der Pressekonferenz.
Die Kommission hat nicht nur die Probleme des Verfassungsschutzes benannt, sondern in ihrem Abschlussbericht Maßnahmenvorschläge unterbreitet. Auf Grundlage dieses Berichtes wird Innenminister Renz drei Maßnahmenkomplexe umsetzen:
- Maßnahmen innerhalb des Verfassungsschutz:
In allen Bereichen des Verfassungsschutzes besteht deutlich Handlungsbedarf. Die hier in Rede stehenden Fälle lassen sich auf Fehler einzelner Personen zurückführen, konnten aber erst in einer nicht zeitgemäßen Arbeitskultur entstehen.
Innenminister Torsten Renz: „Ein Hauptproblem war, dass oftmals nebeneinander und nicht miteinander gearbeitet wurde. Das hat zukünftig ein Ende. Die Aktenführung wird fortan uneingeschränkt revisionssicher sein. Wichtig ist mir auch, dass die Quellenführung und die Arbeit mit Quelleninformationen verbessert wird. Hier herrscht Reformbedarf. Ein weiteres zentrales Problem ist, dass der Verfassungsschutz personell schlicht unterbesetzt ist. Unzureichende Personalausstattung führt in den betroffenen Bereichen zu Überlastung, Ausfällen, Frust und in letzter Konsequenz auch zu Fehlentscheidungen. Beim Verfassungsschutz sind diese Auswirkungen besonders gravierend. Ich werde daher für den nächsten Haushalt definitiv mehr Stellen beantragen. Hier erwarte ich von allen politischen Kräften im Landtag und außerhalb des Landtags ein deutliches Bekenntnis zu mehr Sicherheit in unserem Land.“
- Maßnahmen zur fachlichen Aufsicht:
Innenminister Torsten Renz: „Ich bin überzeugt, dass insbesondere die Führung im Verfassungsschutz selbst und darüber hinaus auch die Führung des Verfassungsschutzes im Ministerium verbessert werden müssen. Die bisherigen Instrumente sind nicht ausreichend. Ich habe den Leiter des Verfassungsschutzes, Thomas Krense, beauftragt, schnellstmöglich einen Führungsstab im Verfassungsschutz einzurichten, damit er die Aufgabenfülle des Verfassungsschutzes effektiv steuern und kontrollieren kann. Denn wenn der Bericht eines gezeigt hat, dann das, dass es allein niemand schaffen kann. Des Weiteren werde ich im Ministerbüro eine Stabstelle einrichten, die den Staatssekretär und mich in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes direkt unterstützt. Die Stabsstelle wird uneingeschränkte Einsichts- und Kontrollbefugnisse erhalten und kurzfristig besetzt.“
- Maßnahmen für die parlamentarische Kontrolle:
Eine umfangreiche und effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes kann das Vertrauen in dessen Arbeit erheblich steigern. Aus diesem Grund wurde die Kommission damit beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle erfolgen kann.
„Die effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes in der Parlamentarischen Kontrollkommission ist eine Herausforderung und mit großen Anstrengungen verbunden. Weder Landtag noch Verfassungsschutz haben in den letzten Jahren hier Reformen vorangetrieben. Deshalb möchte ich folgende Maßnahmen ergreifen, für die teilweise Gesetzesänderungen notwendig sind:
Die PKK-Mitglieder dürfen sich zukünftig vor Sitzungen umfangreich mit den Berichten auseinandersetzen, damit sie anschließend konkreter und zielgerichteter nachfragen können.
Für Recherchen und die Teilnahme an den Sitzungen werden auch sicherheitsüberprüfte Fraktionsmitarbeiter zugelassen, um die Abgeordneten bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Der Landtag hat in den letzten Jahren einen eigenen Aktensicherungsraum und einen eigenen Sitzungsraum für geheime Beratungen eingerichtet. Ich schlage deshalb vor, dass die PKK diese Räumlichkeiten fortan nutzt. Im Ergebnis würde der Verfassungsschutz zu seinem zuständigen Kontrollgremium in den Landtag kommen und nicht umgekehrt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes soll zukünftig ein Petitionsrecht in der PKK eingeräumt werden. Über dieses Instrument könnten sie – unabhängig vom klassischen Dienstweg und ohne sich der Gefahr eines Geheimnisverrats auszusetzen – ihr Anliegen dort vortragen. Die PKK würde in gewisser Hinsicht die Aufgabe übernehmen, die der Polizeibeauftragter analog für die Polizei wahrnimmt,“ so Innenminister Renz.