Schwerin – Der Bundesrat berät am 28.5.2021einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts. Ziel des Gesetzes ist es, künftig bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung für einen Waffenbesitz weitere Erkenntnisse zu nutzen.
Innenminister Torsten Renz begrüßt dies grundsätzlich: „Insbesondere nach dem Terroranschlag von Hanau wurde deutlich, dass wir noch gründlicher sein müssen, bevor eine Waffenerlaubnis erteilt werden kann. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz war deshalb ein wichtiger erster Schritt.“ Nun sollen z.B. auch Erkenntnisse von Gesundheitsämtern, der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt regelmäßig abgefragt werden.
Minister Renz fordert in diesem Zusammenhang, über den bisherigen Entwurf hinauszugehen. „Wir müssen alles tun, um Extremisten grundsätzlich zu entwaffnen. Sobald Daten zu einer Person beim Verfassungsschutz gespeichert sind, sollte diese Person als grundsätzlich unzuverlässig gelten. Bisher müssen die Waffenbehörden der Landkreise die Daten nochmals bewerten und entscheiden. Das muss künftig ein Automatismus werden. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und wir sollten unseren Sicherheitsbehörden so vertrauen, dass wir ihre Erkenntnisse dann auch unmittelbar umsetzen“, so Renz.
Gemeinsam mit Hessen hat Mecklenburg-Vorpommern eine diesbezügliche Stellungnahme für das Bundesratsverfahren eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Auffassung im weiteren Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen.