Schwerin – Das Kabinett hat sich erneut mit den Vorbereitungen für das neue Schuljahr befasst. Schulstart ist am 2. August 2021, die Einschulungsfeiern für die ABC-Schützen sind bereits am 31. Juli 2021. Ziel der Landesregierung ist es, den Präsenzunterricht abzusichern, und flächendeckende präventive Schulschließungen auch bei steigenden Infektionszahlen zu verhindern. Es werden keine pauschalen Stufen mehr vorgegeben, die automatisch landes- oder kreisweite Schulschließungen oder flächendeckenden Wechselunterricht auslösen. Statt pauschaler Regelungen für die Landkreise und kreisfreien Städte, treffen die örtlichen Gesundheitsbehörden Entscheidungen über notwendige Schutzmaßnahmen, die sich auf eine Region, Schule oder Jahrgangsstufe einer Schule beschränken können.
Sie entscheiden damit auch, wann gegebenenfalls Wechsel- oder Distanzunterricht erfolgen muss. Das sieht die neue Schul-Corona-Verordnung vor, über die Bildungsministerin Bettina Martin im Kabinett informiert hat. Außerdem berichtete sie über den Stand der Digitalisierung an den Schulen.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht abzusichern“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben aus den vergangenen anderthalb Jahren gelernt. Kinder brauchen den Unterricht in der Schule – gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Lesen, Schreiben, Rechnen lernt man nicht allein am Computer. Wir treffen alle Vorkehrungen dafür, dass wir die Schulen auch bei steigenden Inzidenzen offenhalten können. Die neuen Regelungen in der Schul-Corona-Verordnung haben wir in der AG-Schulstart mit den Schulträgern, dem Bündnis für gute Schule und den Gesundheitsexpertinnen und -experten abgestimmt. Alle Beteiligten haben sich für diesen Weg zur bestmöglichen Absicherung des Präsenzunterrichts ausgesprochen“, sagte Martin.
Wie das Ministerium bereits vor den Sommerferien informiert hat, wird in den ersten beiden Schulwochen eine Maskenpflicht im Schulgebäude – auch im Unterricht – unabhängig von den Inzidenzzahlen gelten. Außerdem wird auch die zweimal wöchentliche Testpflicht weitergeführt. Damit soll verhindert werden, dass Reiserückkehrende die hoch ansteckende Delta-Variante des Corona-Virus in die Schulen eintragen.
Nach den ersten beiden Schulwochen wird für die Maskenpflicht künftig die sogenannte risikogewichtete Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ausschlaggebend sein. Dabei handelt es sich um das Ergebnis der Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens, das als Hauptkriterium die 7-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sowie die Nebenkriterien der 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten und die Auslastung der Intensivstationen beinhaltet.
In Stufe 0 (grün) und Stufe 1 (gelb) wird es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geben. Ab Stufe 2 (orange) besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände aufhält. Hauptkriterium ist eine 7-Tage-Inzidenz über 35. Wichtigste Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die sich in einer definierten Gruppe im Freien bewegen (wie z.B. Grundschülerinnen und -schüler), sowie Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen, die sich im Freien aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten, müssen keine Maske tragen.
In den vergangenen anderthalb Jahren der Corona-Krise hat die Digitalisierung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen enormen Schub erfahren. Auch wenn das Ziel, dass alle Schulen den gleichen hervorragenden digitalen Ausbaustand haben, noch nicht erreicht ist, konnte mit der Digitalisierung an Schulen insgesamt doch mit Meilenschritten vorangegangen werden. Neben den zusätzlichen erheblichen Mitteln über die DigitalPakt Schule von Bund und Ländern hat das Land zusätzlich 80 Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt, um die Schulen in vielfältiger Weise zu digitalisieren.
Mit der Einführung des Lernmanagementsystems „itslearning“ hat das Land eine landesweite Standardlösung geschaffen, an der heute 82,5 Prozent der öffentlichen Schulen beteiligt sind. Das Lernmanagementsystem bietet allen Schulen die Möglichkeit, auf einen wachsenden Stand von digitalen AV-Medien zuzugreifen. Hierzu zählen u. a. die Angebote der FWU-Mediathek, Brockhaus-Medien, Masterclass, Mastertool und eine Mathe-Übungs-Software.
Seit dem 10. März steht über „itslearning“ auch das Videokonferenzsystem „BigBlueButton“ zur Verfügung. Bis zum Schuljahresende erfolgten ab Einführung ca. 555.000 Zugriffe auf „BigBlueButton“. Viele Schulträger haben eigenständig andere Videokonferenzlösungen beschafft, die von den Schulen weiterhin genutzt werden können.
Das Land und der Bund haben ergänzend zum DigitalPakt ein Sofortausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte aufgelegt, damit die Schulen Notebooks und Tablets beschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die zu Hause keinen Computer haben. Von diesen Mitteln sind 10,5 Mio. Euro bewilligt bzw. ausgezahlt.
Außerdem hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Fortbildungsangebot im Bereich der Digitalisierung stark ausgebaut. 2019 wurden 3.944 Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechender Fortbildungsangebote gezählt. In 2020 ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 8.980 gestiegen. Im Zuge der Pandemie wurden kurzfristig auch Fortbildungsangebote zum digitalen Unterricht und zur Digitalisierung in Kooperation mit externen Anbietern bereitgestellt. Seit April 2020 können die Lehrkräfte Online-Fortbildungen einer Weiterbildungsplattform kostenlos nutzen. Auf dieser Plattform haben Lehrkräfte von April 2020 bis heute rund 28.600 Fortbildungen absolviert.