Mainz – Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) stimmt einem Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern zu, der die Fluggastrechte in Europa weiter verbessern soll.
„Die Fluggastrechte sollen weiter gestärkt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht auch Fluggäste ähnlich wie Bahnkunden ein Recht auf eine Entschädigung innerhalb von einem Monat haben sollten. Es ist an der Zeit, auf EU-Ebene die Fluggastrechteverordnung dahingehend zu ändern“, so Justizministerin Hoffmeister, auch zuständig für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz, auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Mainz. Die VSMK stimmte einem M-V-Beschlussvorschlag zu, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu bitten, sich für eine Änderung einzusetzen.
„Der Vorschlag ist ein wichtiger Baustein zur Reform der europäischen Fluggastrechteverordnung. Seit ihrem Inkrafttreten vor 14 Jahren ist nun ein Punkt erreicht, an dem Maßnahmen außerhalb der Rechtsetzung an ihre Grenzen stoßen und die Rechtsvorschriften selbst geändert werden müssen, damit die Fluggastrechte in der Praxis ihre beabsichtigte Wirkung erzielen. Ein Hauptproblem besteht zum Beispiel darin, dass im EU-Recht zwar starke Fluggastrechte verankert sind, dass aber die Reisenden unter Umständen Schwierigkeiten haben, diese Rechte auch wirksam durchzusetzen. Die Eisenbahn-Fahrgastrechte sind diesbezüglich deutlich verbraucherfreundlicher gefasst. Eine einmonatige Regulierungsfrist für Ausgleichsleistungen war dort von Anfang an vorgesehen. Dieses Recht sollte den Reisenden in Fällen von Flugverspätung und Annullierung auch zustehen“, so Justizministerin Hoffmeister.
Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits voriges Jahr erfolgreich für die Stärkung der Fluggastrechte eingesetzt. Der Antrag, künftig einkalkulierte Überbuchungen zu verbieten, ist in die Diskussionen über die europäische Fluggastrechteverordnung aufgenommen worden.