Meyer: Wertvolle Arbeit für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat heute einen Fördermittelbescheid an die Beratungsstelle „CORRECT!“ übergeben. In dem Projekt werden ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern über arbeitsrechtliche Mindeststandards aufgeklärt. Träger des Vorhabens ist der Arbeit und Leben e.V. M-V.
„In der Beratungsstelle Correct wird wertvolle Arbeit geleistet. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater des Projekts informieren ausländische und mobile Beschäftigte über arbeitsrechtliche Mindeststandards und Möglichkeiten zu deren Durchsetzung.
Das ist wichtig, damit niemand, gleich welcher Herkunft, am Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern ausgenutzt wird. Deshalb unterstützt das Wirtschaftsministerium das Projekt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Das Angebot von „CORRECT!“ richtet sich an mobile Beschäftigte oder Menschen, die noch nicht lange in Deutschland leben oder arbeiten. Die Aufgabe der Beratungsstelle besteht auch darin, Opfer von Straftaten wie beispielweise Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung zu begleiten und zu unterstützen.
Die Beratungen können in neun unterschiedlichen Sprachen erfolgen. Im Zeitraum 2019 bis 2022 wurden 779 Fälle in neun Sprachen beraten, davon 470 auf Polnisch. Seit Mitte 2022 gibt neben dem Beratungsbüro in Schwerin zwei weitere Anlaufstellen: ein Beratungsbüro in Rostock und eines in Neubrandenburg.
„In diesem Jahr soll der Fokus auf dem deutsch-polnischen Dialog liegen. Unter anderem sind Veranstaltungen auf der Insel Usedom für deutsche und polnische Bürgerinnen und Bürger geplant“, sagte Meyer.
Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Projekt. Entsprechend des Zuwendungsbescheides wird „CORRECT!“ zunächst für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Betreibung der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung mit bis zu 451.383,04 EUR aus ESF-Mitteln zu 100 Prozent gefördert.