Schwerin – Die Landesregierung unterstützt die Stadt Schwerin auch in diesem Jahr bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Landeshauptstadt mit insgesamt 4 Mio. EUR. Von diesen Finanzmitteln gewährt das Ministerium für Inneres und Europa einen Teilbetrag von 2,3 Mio. EUR. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid wurde dem Oberbürgermeister der Stadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier übersandt.
1 Mio. EUR wurden bewilligt als Betriebskostenzuschuss für das Mecklenburgische Staatstheater. Weitere 300.000 EUR sind für andere laufende und investive Zwecke gemäß den Vereinbarungen im Landeshauptstadtvertrag bestimmt. 650.000 EUR sind zur Reduzierung des laufenden Defizits der Landeshauptstadt Schwerin und mit 350.000 EUR wird die Einrichtung der „Task Force Jugend und Soziales“ unterstützt.
Grundlage für die Finanzzuweisung ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt Schwerin. Dieser Landeshauptstadtvertrag sieht Finanzleistungen des Landes für Sonderaufgaben vor, die mit dem Status als Landeshauptstadt verbunden sind. Mit dem Landeshaushalt 2019 stellt das Land 4 Mio. für laufende und investive Zwecke bereit.