Oldenburg: Wir haben frühzeitig die Weichen gestellt
Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erhält über das KiTa-Qualitätsgesetz 73 Millionen Euro Bundesmittel, um unter anderem das Betreuungsverhältnis in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Derzeit verhandelt der Bund mit jedem Bundesland darüber, welche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung das jeweilige Land in den Jahren 2023 und 2024 umsetzt.
Der Bund stellt für diesen Zeitraum insgesamt rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bildungsministerin Simone Oldenburg haben die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet.
„Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben frühzeitig die Weichen gestellt,“ sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Neben der Elternbeitragsfreiheit in der Vergangenheit haben wir mit den jüngst initiierten Vorhaben für unser Land die richtigen Entscheidungen getroffen: die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses, die Alltagshilfen, die Nicht-Anrechnung von Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis und die Fortführung der Sprach-Kitas. Die Bundesmittel sind wichtig, damit wir Schritt für Schritt die Qualität in der Kindertagesförderung verbessern können“, so Oldenburg.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus erläuterte: „Ich möchte, dass alle Kinder in diesem Land die gleichen Chancen auf eine sehr gute frühkindliche Bildung bekommen. Egal, wo sie wohnen. Egal, wo ihre Eltern herkommen, ob sie reich oder arm sind. Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wollen wir Kitas und Kindertagespflege gezielt in den Bereichen stärken, die für die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von besonderer Bedeutung sind.
Hierzu zählen ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Stärkung der sprachlichen Bildung. Ich freue mich, dass Mecklenburg-Vorpommern die Bundesmittel in den kommenden zwei Jahren auch dafür einsetzt, Verbesserungen beim Fachkraft-Kind-Schlüssel anzustoßen und die Überführung der Sprach-Kitas in die Strukturen des Landes zu gewährleisten.“
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund Maßnahmen der Länder in denjenigen Handlungsfeldern, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Die Länder wählen ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung anhand ihres jeweiligen Bedarfs und der individuellen Situation der Kindertagesbetreuung aus.
Für Mecklenburg-Vorpommern umfasst das neben Investitionen in Höhe von 5,6 Millionen Euro im Jahr 2024 in die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses auch die eingeführte Nicht-Anrechnung von Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-jährige (ENZ) auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis im 1. und 2. Ausbildungsjahr, das Förderprogramm Alltagshilfen, die Qualifizierung der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sowie die Fortführung der Sprach-Kitas.
Mecklenburg-Vorpommern stellt als familienfreundliches Land ein bedarfsgerechtes, beitragsfreies Betreuungsangebot zur Verfügung. Es investiert in eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Kindertagesförderung, um eine gerechte Teilhabe an frühkindlicher Bildung und eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zu ermöglichen. Das Ergebnis im Bundesvergleich: Mecklenburg-Vorpommern ist Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen und beim Angebot von flexiblen Betreuungszeiten sowie bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfs der Eltern.
Im Jahr 2022 lag die Besuchsquote der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 95,6 Prozent, die der Kinder unter drei Jahren bei 58,06 Prozent – beides die Spitzenposition im Ländervergleich. Gleichzeitig stellt dies eine nahezu vollständige Betreuung der Kinder dieser Alltagsgruppe dar. Bereits im Jahr 2021 wurde der Bedarf der Eltern zu 95 Prozent gedeckt – ebenfalls Spitze im Ländervergleich.
Mit einem im Ländervergleich überdurchschnittlich hohen Angebot an Betreuungszeiten mit einem Umfang von über 35 Stunden wöchentlich und einer nicht erheblichen Inanspruchnahme von Betreuungszeiten unter 25 Stunden wöchentlich hat das Land eine Spitzenposition bei dem Angebot flexibler Betreuungszeiten eingenommen.