Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat im Schweriner Landtag angekündigt, dass die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus (AUKM) auch in der Zeit gesichert ist, in der die Details der neuen EU-Förderperiode noch nicht beschlossen sind. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beschlussfassung der EU zum Mehrjährigen Finanzplan 2021-2027 und der Einigung über die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2020 werde es voraussichtlich eine zweijährige Verlängerung der bestehenden Förderperiode geben. „Ich habe mich deshalb entschlossen, in diesem Jahr die Antragstellung für alle bisherigen Fördermaßnahmen (außer Umwandlung von Acker in Dauergrünland und Gewässerschutzstreifen) zu öffnen und Neuanträge für zwei weitere Jahre zuzulassen“, sagte Backhaus. Damit wolle er einen problemlosen Übergang zwischen den Förderperioden gewährleisten.
Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderung aus der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung, des Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im Förderzeitraum 2014-2020 standen in Mecklenburg-Vorpommern dafür rund 380 Mio. Euro und damit 32 Prozent der ELER-Mittel des Landes zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden von den Landwirten gut angenommen, so dass die geplanten Mittel fast vollständig bewilligt sind.
In diesem Jahr wurde damit in Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 374.000 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche AUKM angewendet. Das sind ca. 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes (1,375 Mio. ha). Mit einer Fläche von 157.000 ha war dabei der Ökolandbau der Schwerpunkt der Förderung. Die Programme zum Anbau vielfältiger Kulturen (143.300 ha) und zur extensiven Grünlandnutzung (55.000 ha) werden ebenso stark nachgefragt wie die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen (8.000 ha).
Auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 werde das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), einen Betrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten, eines der Hauptaugenmerke bei der Förderung sein, sagte Backhaus.
Er werde sich dafür einsetzen, dass in den Katalog der in Mecklenburg-Vorpommern geförderten AUKM für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 auch das Anlegen und Bewirtschaften von Agroforstsystemen aufgenommen werden kann. „Sie sind eine konkrete Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel. Denn sie leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Biodiversität, zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der Wasserqualität“, sagte Backhaus.
Unter Agroforstsysteme wird die gleichzeitige, räumlich alternierende Flächennutzung mit Bäumen und ähnlichen Landnutzungssystemen verstanden. So ist die Streuobstwiese genauso möglich wie die streifenförmige Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf einem großen Ackerschlag. Durch das Abwechseln von Ackernutzung und Baumstreifen werden gute Bedingungen für die Ansiedlung von Nützlingen geschaffen, Erosion vorgebeugt und Energieholz erzeugt.
Diese positiven Umweltwirkungen wurden durch die EU bereits im bestehenden ELER berücksichtigt. Die Förderung von Agroforstsystemen als Flächennutzung war bisher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch bedeutungslos. „Wollen wir also eine Förderung von Agroforstsystemen integrieren, müssen besondere Anreize und Rechtsklarheit geschaffen werden“, sagte Backhaus. Um Beispiele im Land zu schaffen, habe er entschieden, landeseigene Flächen zur Anlage von Agroforstflächen bereitzustellen.
Zudem sei es wichtig, den Bund für das Thema zu gewinnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe inzwischen einer Förderung von Agroforstsystemen auf Grundlage des GAP-Strategieplans offen gegenüber. Es setzt aber voraus, dass mindestens ein Bundesland plant, eine entsprechende Förderung anzubieten, wobei die Einrichtung und Beibehaltung streifenförmig angelegter Agroforstsysteme favorisiert werde.