Forschung: Internationale Zusammenarbeit

Schwerin – Die Landesregierung investiert zukünftig stärker in die europäische Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Forscherinnen, Forscher, Künstlerinnen und Künstler, aber auch Studierende und Promovierende können künftig ein Stipendium von 1.500 Euro erhalten. Bislang lag der Betrag bei 1.000 Euro. Das ist eine Anhebung um 50 Prozent.

„Die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Ausland wird dadurch gestärkt“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir ermöglichen es damit qualifizierten Nachwuchskräften aus unserem Land, in noch engeren Kontakt zu ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen zu treten. Gleichzeitig werden auch Studierende, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler europäischer und nicht-europäischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, wenn sie auf Vorschlag unserer Professorinnen und Professoren in Projekten und in Arbeitsprogrammen an unseren Hochschulen und in unseren Forschungseinrichtungen mitwirken.“

Zentrale Punkte der Förderung sind die Stärkung wissenschaftlicher Kontakte. Insbesondere um die Vorphase für Anträge nach europäischen Forschungsprogrammen vorzubereiten. Ebenso kann Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern für den Lebensunterhalt und die Unterkunft an einem europäischen oder nicht-europäischen Wissenschaftsstandort ein Stipendium in Höhe von maximal 1.500 Euro in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts auf Antrag gewährt werden. Studierende und Promovierende können während des Studiums und während ihrer Promotionsphase gefördert werden.

Studierenden kann für den Lebensunterhalt und die Unterkunft an einem europäischen oder nicht-europäischen Wissenschaftsstandort ein Stipendium in Höhe des maximalen BAföG-Höchstsatzes in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts auf Antrag gewährt werden. Auch Reisekosten werden bezuschusst.

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn keine Mittel anderer Wissenschaftsorganisationen oder Dritter für den Aufenthalt bzw. die Reisekosten in Anspruch genommen werden.

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