Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Drese: Neues Gesetz verbessert Rahmenbedingungen für medizinische Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Das ist eine wichtige Erleichterung für die medizinische Forschung in unserem Land, die Voraussetzung dafür ist, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen kontinuierlich zu verbessern“, begrüßte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entscheidung des Parlaments.

Mit den gesetzlichen Änderungen könnten in den Krankenhäusern erhobene Routinedaten zum Wohl aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde, so Drese.

Eine belastbare Datenbasis sei für viele Neuerungen unerlässlich, um viele Krankheiten besser behandeln zu können. Der Forschungsalltag sehe momentan aber anders aus, so Drese. „Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben.“ Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei haben Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für die Behandlung der Menschen vor Ort“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch.“ Das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz ergänze die Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Patientinnen und Patienten müssten immer für eine wirksame Einwilligung umfangreich aufgeklärt werden und könnten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen, so Drese.

„Mit dem neuen Gesetz können Krankenhäuser Daten künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen. Aus großen Datenmengen wird so auch durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz neues Wissen zur Behandlung von Krankheiten generiert“, betonte Drese. Gleichzeitig müsse bei jedem Forschungsvorhaben die Patientin oder der Patient eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch eine Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden.

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