Martin: Empfehlung ist eine Anerkennung der ausgezeichneten Arbeit
Greifswald – Wissenschaftsministerin Bettina Martin freut sich über die jüngste Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Errichtung eines Forschungsbaus an der Universitätsmedizin Greifswald. In seiner virtuellen Frühjahrssitzung in der vergangenen Woche hat sich der Wissenschaftsrat dafür ausgesprochen, den Forschungsbau „William B. Kannel Center for Community Medicine“ in die Förderphase 2022 aufzunehmen. Eine endgültige Entscheidung über eine Förderung will die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) voraussichtlich im Juli treffen.
„Mit der Empfehlung des Wissenschaftsrates hat das Investitionsvorhaben eine wichtige Hürde genommen“, erläuterte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Zugleich ist sie eine Anerkennung der ausgezeichneten Arbeit, die an der Universitätsmedizin Greifswald geleistet wird. Dieser neue Forschungsbau soll den Forscherinnen und Forschern nicht nur bessere Arbeitsbedingungen bieten, sondern auch die Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit noch gezielter bündeln“, betonte Martin. Zugleich wird er den Wissenschaftsstandort Greifswald sichtbarer und attraktiver machen.
In dem Forschungsbau wollen die Greifswalder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die zunehmende Häufigkeit von Krankheiten wie Diabetes, Adipositas und Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel erforschen. Mit der Errichtung des interdisziplinären Zentrums für bevölkerungsbezogene Gesundheitsforschung könnten Arbeitsplätze für etwa 380 Personen auf einer Nutzfläche von 6.640 m² entstehen. Die veranschlagte Finanzierung für den Greifswalder Forschungsbau liegt bei insgesamt 65,6 Millionen Euro, die durch den Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern geleistet werden müsste.
Bereits seit 2007 begutachtet der Wissenschaftsrat die Vorhaben für neue Forschungsbauten. Auf der Grundlage der jährlichen Empfehlung des Wissenschaftsrates entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz abschließend, welche Forschungsbauten in den Finanzierungsrahmen, die sogenannte Förderphase, aufgenommen werden können. Die Mittel für die Förderung eines bewilligten Forschungsbaus werden je zur Hälfte vom Bund und vom Sitzland der begünstigten Hochschule bereitgestellt.