Schwerin – Die Geflügelpest breitet sich in Norddeutschland aus. In Schleswig-Holstein herrscht seit gestern eine landesweite Aufstallpflicht für Geflügel. In Niedersachsen gibt es die Pflicht zur Aufstallung in 15 von 43 Landkreisen.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald das Vorkommen der hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren des Subtyps H5, die Erreger der Geflügelpest, bestätigt. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus mahnt daher alle Geflügelhalter zu umsichtigem Verhalten:
„Ich habe Vertrauen in die Risikoanalyse der Veterinäre in den Landkreisen. Die angeordnete Aufstallpflicht in den betroffenen Gebieten entlässt die Geflügelhalter an anderen Orten aber nicht aus der Verantwortung. Es muss weiterhin alles unternommen werden, eine Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Die Biosicherheitsmaßnahmen haben oberste Priorität. Ich appelliere daher an die Geflügelhalter, ihre Bestände gut zu kontrollieren und Auffälligkeiten wie beispielweise. eine erhöhte Sterblichkeit und reduzierte Leistung umgehend an die jeweils zuständigen Veterinärämter zu melden.
Auch Kleinsthalter haben ihre Tierhaltung bei den Veterinärämtern anzuzeigen und außerdem den Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Nur dann besteht ein Entschädigungsanspruch für den Fall, dass es zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand kommt. Sorge bereiten mir in diesem Zusammenhang die wertvollen Bestände der Hobby-Geflügelhalter. Zum Teil über Jahrzehnte haben sie alte Arten und Rassen erhalten. Damit bewahren sie einen Schatz an genetischer Vielfalt. Wo immer es möglich und den Tieren zuzumuten ist, kann eine vorsorgliche Aufstallung des Geflügels und unter Beachtung der Biosicherheit zum Schutz vor dem Eintrag der Geflügelpest in den Bestand beitragen. Klar ist aber auch, bis zum Frühjahr und einem Abflauen des Seuchengeschehens, ist es noch ein weiter Weg“, so Minister Backhaus.