Geflügelpest-Viren weiter nachweisbar

Backhaus mahnt zur Biosicherheit

Schwerin – Der Zug der Wildvögel hat wieder begonnen. Wer aufmerksam im Land unterwegs ist, wird feststellen, dass sich vielerorts Wildvögel sammeln, um sich in ihre Überwinterungsgebiete aufzumachen. Somit setzt für die Zeit des Vogelzuges wieder deutlich mehr Bewegung in der Wildvogelpopulation ein. 

„Das muss eine Signalwirkung für unsere Geflügelhalter haben, denn die Auswirkungen des Geflügelpestseuchenzuges 2020/2021, der Ende Oktober letzten Jahres begann und bis Mai dieses Jahres andauerte, sind noch allgegenwärtig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. 

Seit dem 30.10.2020 wurde Geflügelpest deutschlandweit bei mehr als 1.350 Wildvögeln und in 257 Geflügelhaltungen, davon in 6 Fällen bei gehaltenen Vögeln (Tierparke) in Deutschland festgestellt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren 26 Geflügelhaltungen betroffen, in denen mehr als 340.000 Stück Geflügel getötet werden mussten. Das Geflügelpestvirus wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zudem bei insgesamt 132 Wildvögeln nachgewiesen.

„Damit verbunden sind enorme Verluste bei den betroffenen Geflügelhaltern und hohe finanzielle Belastungen für die Tierseuchenkasse und das Land für die aufzubringenden Kosten der Entschädigung, Tötung und unschädlichen Beseitigung der getöteten Tiere, die in diesem Seuchenzug bei deutlich über 5 Millionen Euro lagen“, erklärte Backhaus. 

„Im letzten Jahr kündigte sich bereits im August die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest an, denn es trat zu dem Zeitpunkt eine Serie von Ausbrüchen des hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5 bei Geflügel und Wildvögeln im südlichen Rand des westsibirischen Tieflands, das ein bekanntes Rastgebiet auf der Wanderroute vieler Wasservogelarten auf dem Zug nach Europa ist, auf“, erinnerte der Minister.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnte die Länder sehr frühzeitig. „In diesem Jahr gibt es nach Mitteilung des FLI solche Vorboten bisher noch nicht. Anders als bei früheren Seuchenzügen zeigt sich jedoch, dass das Virus vorrangig vom Subtyp H5N8, aber auch weitere H5-Subtypen sowohl in Deutschland als auch anderen Ländern Europas nicht vollständig verschwunden ist“, betonte Backhaus.

Im Juni dieses Jahres wurde das Virus bei insgesamt vier Wildvögeln im Landkreis Osnabrück und Aurich nachgewiesen. Der letzte Fall in einem kleinen Hausgeflügelbestand trat Ende Mai dieses Jahres in Bremen auf. Auch aus anderen europäischen Ländern wie Polen, Dänemark, Belgien, Frankreich, Niederlande, Schweden, Norwegen und dem Kosovo wurden in den letzten Wochen einzelne Geflügelpestfälle bei Geflügel, gehaltenen Vögeln oder Wildvögeln gemeldet.

„Es ist bekannt, dass der indirekte oder direkte Wildvogelkontakt bei der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Geflügelhaltungen eine wesentliche Rolle spielt. Diese Kontakte gilt es zu unterbinden. Insofern muss ich die Geflügelhalter vor dem nahenden Herbst dringend aufrufen, Biosicherheit in ihren Beständen groß zu schreiben. Szenarien wie 2016/17 und 2020/21 dürfen sich nicht wiederholen“, so Backhaus.

In einem Fachgespräch zwischen Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Friedrich-Loefflers-Institutes, des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und des Geflügelwirtschaftsverbandes am Dienstag (24.08) wurde die Bedeutung der Biosicherheit als wesentlicher Punkt zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände deutlich herausgestellt.

„Die aktuelle schwelende Situation zeigt, dass das Risiko nicht gleich Null ist. Insofern sollten auch die Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln im gesamten Land aktiviert werden.“

Eine erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltern, Ornithologen und Bürgern trägt zu einer Früherkennung der Geflügelpest bei. „Deshalb appelliere ich gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde, unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden können“, so der Minister weiter. Auch auf die Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen käme es an.

Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine besondere Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Pflicht, das zuständige Veterinäramt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes Influenza A-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

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