Schwerin – Das Land stärkt den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir werden die Katastrophenschutzbehörden dabei unterstützen, in der Krisenbewältigung noch besser zu werden. Ich bin dem Landtag dankbar, dass dieser im Nachtragshaushalt 2023 für diesen Bereich fünf Millionen Euro im Härtefallfonds zugestimmt hat“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel in Schwerin und:
„Ein leistungsfähiger Katastrophenschutz ist das Fundament, um die kritische Infrastruktur zu sichern und Bürgerinnen und Bürger im Krisenfall zu schützen. Daher haben wir uns in enger Abstimmung mit allen im Katastrophenschutz verantwortlichen Akteuren entschieden, allein eine Million Euro zur Verbesserung der Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzbedingungen für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bereitzustellen.“
Beschlossen wurde dies gemeinsam mit den unteren Katastrophenschutzbehörden (Landkreise und kreisfreien Städte) sowie den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen wie dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst. Darüber hinaus sollen in vielfältigen Szenarien einsetzbare Gerätewagen für die Verpflegung beschafft werden.
„Wir haben in den unterschiedlichsten Krisen und Katastrophen, wie dem Waldbrand bei Lübtheen oder der Coronavirus-Pandemie, erlebt, dass die Unterstützung unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte unersetzlich ist. Mit dieser Unterstützung wollen wir als Land unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen und dieses enorm wichtige Ehrenamt weiter fördern und damit letztlich auch die personelle Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes sicherstellen“, so Christian Pegel.
Mit der Unterzeichnung einer die genauen Beschaffungen enthaltenen Vereinbarung durch den Innenminister sowie die gesetzlichen Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte wurde nunmehr die Grundlage für die Auszahlung der entsprechenden Zuwendungen geschaffen. Da wirksamer Bevölkerungsschutz nur durch Kooperation aller staatlichen Ebenen und Institutionen zu erreichen ist, wird – wie schon beim Sirenenprogramm des Bundes – eine Verwaltungsvereinbarung, anstelle der sonst üblichen Förderbescheide für die Auszahlung veröffentlicht.