Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hält am Zeitplan für die Übertragung der Finanzhoheit in der gesundheitlichen und sozialen Beratung an die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Gleichzeitig bietet die Ministerin der kommunalen Ebene erneut Hilfe und ein Übergangsmanagement in der Vorbereitungs- und Umsetzungsphase an.
Dazu müsste der jeweilige Landkreis seinen Unterstützungsbedarf sowie die auf den Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung gerichtete Absichtserklärung anzeigen, betonte Drese heute im Landtag bei der Debatte um eine abermalige Verschiebung der in Abschnitt 2 des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes aufgeführten zukünftigen Finanzierungsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung.
„Wir stellen als Land nach der einjährigen Verlängerung im vergangenen Jahr fest, dass die kommunale Ebene die Zeit höchst unterschiedlich genutzt hat“, sagte Drese. „Einige Landkreise haben sich auf den Weg gemacht, so dass wir rasch zum Abschluss einer Zuweisungsvereinbarung kommen können. Andere Gebietskörperschaften haben seit Verabschiedung des Gesetzes im November 2019 kaum etwas unternommen.“
Das führe dann dazu, dass über die kommunalen Landesverbände der gesamte Prozess verzögert und behindert wird, so Drese. „Wir bekräftigen hier und heute unsere finanziellen und sonstigen Zusagen. Unsere Tür für Gespräche stand und steht weiterhin offen. Grundlage ist das vom Landtag beschlossene Wohlfahrtsgesetz“, verdeutlichte Drese.
Die Ministerin kündigte an, weiter gezielt auf die Landkreise und kreisfreien Städte zuzugehen, um Zuweisungsvereinbarungen abschließen. „Das ist die Pflicht der Landesregierung, aber auch der kommunalen Ebene. Denn, gibt es keine derartigen vertraglichen Regelungen werden in völlig unverantwortlicher Art und Weise die Träger und Angebote der sozialen und gesundheitlichen Beratung gefährdet. Dahinter stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dahinter stehen die Rat- und Hilfesuchenden, die auf Angebote, wie die allgemeine soziale Beratung oder die Suchtberatung, angewiesen sind“, sagte Drese.
Die Ministerin hob die steigenden Landesmittel hervor, die zukünftig an die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht werden. „Standen 2019 für die gesundheitliche und soziale Beratung rund 4,67 Millionen Euro zur Verfügung haben wir diese Landesmittel seit 2020 auf ca. 5,26 Millionen Euro jährlich erhöht. Das sind 12,5 Prozent mehr. Ab 2022 erhöhen wir weiter auf fast 5,55 Millionen Euro und 2024 auf über 5,67 Millionen Euro jährlich. Das sind dann über eine Million Euro oder 21 Prozent mehr als 2019. Zusammen mit den kommunalen Mitteln kommt also deutlich mehr Geld in das System, um beispielsweise auch tarifliche Steigerungen der Beraterinnen und Berater fördern zu können,“ so Drese.