Land investiert über zwei Millionen Euro in Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer
Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die Angebote zur Gesundheitsförderung für Lehrkräfte weiter ausgebaut. Im Jahr 2020 standen 1,98 Millionen Euro für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) für die Beschäftigten an den öffentlichen Schulen bereit, im Jahr 2021 investiert das Land über zwei Millionen Euro. Das ist ein Aufwuchs um 103.000 Euro. Im BGM sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Gesundheitsförderung der Beschäftigten an den Schulen dienen. Das sind der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Betriebliche Eingliederungsmanagement und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung als ergänzende Angebote des Arbeitgebers.
In diesem Jahr hat das Land auch drei zusätzliche Stellen für Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen eingerichtet. Diese Psychologinnen und Psychologen sollen die bestehenden Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für Lehrkräfte erweitern.
„Mit breiten und vielfältigen Unterstützungsangeboten stärken wir unsere Lehrkräfte“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Doch auch die besten Angebote tragen leider nicht dazu bei, Krankheiten ganz zu verhindern. Der BARMER Berufsatlas zeichnet im Übrigen auch kein vollständiges Bild vom Krankenstand der Lehrkräfte. Junge verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sind von der BARMER nicht berücksichtigt worden, weil sie nicht gesetzlich, sondern privat versichert sind“, so Oldenburg. An den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind 27 Prozent der Lehrkräfte verbeamtet und 73 Prozent tarifbeschäftigt.
„Wir haben großes Interesse an motivierten Beschäftigten, die gerne an den Schulen arbeiten“, betonte die Bildungsministerin weiter. „Die Senkung der Arbeitsbelastung ist hierbei von herausgehobener Bedeutung. In dieser Wahlperiode wollen wir Lehrkräfte insbesondere von pädagogisch nicht notwendigen Aufgaben entlasten und weiteres Personal zur Verfügung stellen. Wir wollen zudem prüfen, ob ab 2026 bei zurückgehenden Schülerzahlen eine Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung oder mehr Altersanrechnungsstunden ermöglicht werden können“, so Oldenburg.
Seit 1. August 2020 können Lehrerinnen und Lehrer, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, zusätzliche Anrechnungsstunden in Anspruch nehmen. „Ältere Lehrerinnen und Lehrer erhalten damit insgesamt bis zu vier Anrechnungsstunden pro Woche“, sagte Oldenburg. „Neben einer Stunde ab 57 Jahren und einer weiteren Stunde ab 60 Jahren kommen zwei weitere Anrechnungsstunden hinzu.“ Durch Altersanrechnungsstunden sinkt die wöchentliche Zahl an Stunden, die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten müssen.