Oldenburg: Landesrahmenvertrag wird im ganzen Land umgesetzt – Alle Kitas werden profitieren
Schwerin – Die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, Simone Oldenburg, weist die Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW), dass die Umsetzung des Landesrahmenvertrages gescheitert sei, zurück. „Die Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage: Die Umsetzung des Landesrahmenvertrages ist in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Einrichtungen in vollem Gange. Die Änderungen der Satzungen der Kitas werden derzeit vorbereitet. Nach Inkrafttreten werden alle Kindertagesstätten im Land von den einheitlichen Vorgaben profitieren“, sagte die Ministerin.
Entgegen der GEW-Darstellung sind seit Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages im April 2024 alle acht Gebietskörperschaften und alle Mitgliedsverbände der LIGA M-V (bis auf das Erzbistum Hamburg) beigetreten. Dabei repräsentiert die LIGA rund 70 Prozent aller Einrichtungen im Land.
Mit den avisierten Änderungen in den Satzungen der kommunalen Kitas werden in allen Einrichtungen des Landes ab dem Jahr 2025 ein verbesserter Personalschlüssel sowie die Sachkosten-Pauschalen eingeführt. Dass alle Kitas profitieren, ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Artikel 3 des Grundgesetzes.
„Mit Abschluss des Landesrahmenvertrages ist nach 12 Jahren der Stagnation und des Scheiterns bei den Verhandlungen endlich der Weg frei für weitere Qualitätsverbesserungen: Das bedeutet für alle Kinder eine bessere Förderung, mehr individuelle Betreuung und faire Bildungschancen. Denn mit dem vorgesehenen einheitlichen Mindestpersonalschlüssel können landesweit 700 pädagogische Fachkräfte zusätzlich eingestellt werden“, erklärte die Ministerin.
Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie einen einheitlichen Personal- und Leistungsschlüssel.
Oldenburg: „All diese Qualitätsverbesserungen für die Kinder in den Einrichtungen und für das pädagogische Personal würde es ohne den Landesrahmenvertrag nicht geben. Auch die Forderung der GEW nach einer Gesetzesänderung geht fehl. Zuständig für die Satzungen und damit auch für den Personalschlüssel sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land hat als wesentlichen Rahmen bereits das Fachkraft-Kind-Verhältnis durch das Kindertagesförderungsgesetz geregelt.“