Grambin ist offiziell anerkannter Tourismusort

Meyer: Gemeinde will weiter in touristische Infrastruktur investieren

Grambin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat heute offiziell die Anerkennung als Tourismusort an die Gemeinde Grambin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) verliehen.

„Vor allem die Kombination aus naturbelassenen Strand- und Waldgebieten und der Nähe zu den Attraktionen der umliegenden Kurorte zieht jährlich viele naturliebende und ruhesuchende Gäste nach Grambin. Mit der Anerkennung zum Tourismusort plant die Gemeinde künftig weiter in die touristische Infrastruktur zu investieren. So soll beispielsweise ein Wander- und Radweg auf dem Deich entstehen“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vor Ort.

Die Gemeinde Grambin grenzt im Norden an das Südufer des Stettiner Haffs mit einem Sandstrand und ausgedehnten Schilfgürteln. Im Westen vom Seebad Ueckermünde und im Osten vom Erholungsort Mönkebude eingebettet, erstreckt sich Grambin entlang des Haffrundweges. Südlich schließt sich ein weiträumiges Naturschutzgebiet, die Ueckermünder Heide, an.

Die Angebote für Naherholung sind vielfältig und umfassen einen Campingplatz am Naturstrand. Der Campingpark zeichnet sich unter anderem durch sein nachhaltiges Konzept zur Energiegewinnung und eine Einkaufsmöglichkeit mit regionalen Produkten aus. Die Gemeinde liegt zudem am Haffrundweg mit Anschluss an den Oder-Neiße-Radweg, was sie zu einem beliebten Zwischenstopp für Radtouristen macht.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes M-V und Einführung der neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ vor knapp drei Jahren sind nun insgesamt 41 Tourismusorte und zwei Tourismusregionen im Land anerkannt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes ist es diesen Tourismusorten und Tourismusregionen erlaubt, eine Kurabgabe einzuführen.

Voraussetzungen, um Tourismusort werden zu können:

  • landschaftlich bevorzugte Lage,
  • Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung,
  • geeignete Angebote für Naherholung, wie Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  • das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

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