Grimmen – Am Donnerstag, 18. April 2019, übergibt Digitalisierungsminister Christian Pegel in Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen) einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro an die UTL Verarbeitungs- und Dienstleistungs GmbH. Die Fördermittel dienen der Einführung einer integrierten Projekt- und Unternehmenssteuerung durch Umstellung auf digitalisierte Prozesse und werden nach der Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation vergeben.
Die UTL Verarbeitungs- und Dienstleistungs-GmbH ist ein kleines Unternehmen mit rund 40 Mitarbeitern. Zum Produktportfolio gehören diverse Sparten des Tiefbaus, der Kulturbau mit den Sparten Küstenschutz, landwirtschaftlicher Wasserbau, Wirtschaftswegebau sowie Bereiche der Abfallbeseitigung.
Um die Folgen des Fachkräftemangels auszugleichen und die technischen Anforderungen am Markt erfüllen zu können, sollen mit den geplanten Investitionen sämtliche Prozesse im Unternehmen optimiert werden. Dazu wird eine individualisierte Softwarelösung implementiert. Außerdem muss das Unternehmen zur Umsetzung des gesamten digitalen Geschäftsmodells systemkompatible Hardwarekomponenten anschaffen. Damit können Belege zur elektronischen Bearbeitung gescannt und automatisiert abgelegt werden. Außerdem werden unter anderem die Bearbeitungszeiten von Ausschreibungen und der Angebotsvergabe verkürzt, digitalisierte Beschaffungsanfragen an Subunternehmer und Lieferanten geschaffen, das Baustellenmanagement verbessert (Führung eines elektronischen Bautagebuchs) und Schnittstellen zur externen Buchhaltung erstellt.
Hintergrund
Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium die Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz DigiTrans-Richtlinie, aufgelegt.
Fördermittel von bis zu 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro können Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro beantragen. Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gibt es für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.
Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut bereits 37 Anträge auf Förderung im Rahmen der DigiTrans-Richtlinie vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut zu stellen. Die dafür notwendigen Unterlagen können auf der Internetseite des LFI heruntergeladen werden.