Schwerin – Ab dem 8. Juni können Schwimm- und Spaßbäder zu Zwecken des Schul- und Vereinssports sowie zur Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.
„Ich freue mich, dass das Kabinett dem Vorschlag meines Ministeriums gefolgt ist und die Corona-Übergangs-Verordnung entsprechend ergänzt hat. Wir halten die Öffnung der Hallenbäder aus sportfachlicher Sicht für sinnvoll und geboten“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.
Drese: „Vor allem für Kinder ist es wichtig, wetterunabhängig Schwimmen zu lernen und zu üben. Deshalb freue ich mich, dass die Hallenbäder ab Montag dafür wieder offenstehen. Auch die Schwimmvereine und unsere Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer können dann loslegen und ihre vollen Trainingsprogramme absolvieren.“
Die schrittweise Öffnung erfolgt unter strengen Auflagen. So sind die gesteigerten hygienischen Anforderungen, insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen zu beachten. Der Hallenbadbetreiber muss ein an die aktuellen epidemiologischen Verhältnisse angepasstes Sicherheits- und Hygienekonzept vorhalten. Dieses Konzept ist auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden vorzulegen.
„Wir gehen damit im Sportbereich den nächsten Schritt in Richtung neuer Normalität, da wir weiterhin niedrige Infektionszahlen trotz gelockerter Beschränkungen haben“, so Drese. Allerdings könne die Öffnung der Schwimm- und Spaßbäder wegen der besonderen Situation in den Einrichtungen nur unter strengen Auflagen und Hygienevorschriften erlaubt werden. Weitere Öffnungsschritte bei den Hallen- und Spaßbädern seien bei Anhalten des positiven Trends niedriger Infektionszahlen möglich. „Das ist für Wasserratten und Badenixen eine hoffnungsvolle Aussicht und bietet den Badbetreibern eine positive Perspektive“, verdeutlichte Drese.