Hausärztin/Hausarzt werden über Landarztquote

Schwerin – Im März startet das diesjährige Bewerbungsverfahren für ein Medizinstudium via Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt ste­hen dafür 31 Studienplätze in den Rostocker und Greifswalder Universitäten zur Ver­fügung.

Ein Studienplatz der Humanmedizin gehört zu den begehrtesten bundesweit. Circa 400 wer­den jährlich an den Universitäten in Rostock und Greifswald angeboten. Andererseits finden immer weniger Hausärzte in M-V eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für ihre insbeson­dere ländlichen Praxen.

Hier setzt die Landarztquote an. In diesem Jahr sind erneut 31 Stu­dienplätze ausschließlich für Studierende vorgesehen, die erfolgreich ein Bewerbungsverfah­ren für die Studienzulassung absolvieren und einwilligen, im Anschluss an ihre Facharztwei­terbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in M-V zu praktizieren.

Abiturientinnen und Abiturienten können vom 1. bis 31. März 2023 ihre Bewerbungen auf einen dieser Studienplätze über das Bewerbungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) auf: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html einreichen.

Wer dieses Auswahlverfahren erfolgreich durchläuft ist berechtigt, zum Wintersemester 2023/2024 das Medizinstudium an einer der beiden Universitäten im Land zu beginnen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V hat die KVMV mit den Vorbereitungen und der Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt.

Derzeit sind laut aktueller Bedarfsplanung des Landessausschusses der Ärzte und Kranken­kassen insgesamt 86 Hausarztstellen in M-V nachzubesetzen. „Nicht nur die Patientinnen und Patienten werden älter, sondern auch unsere Ärztinnen und Ärzte im Land. Viele gehen in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand.

Ein wichtiger Baustein, um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, ist das sogenannte Landarztgesetz. Mit der Landarztquote steuern wir seit 2021 dem Ärztemangel insbesondere auf dem Land entgegen. Unser Ziel ist es, langfristig für die Menschen in unse­rem Land die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Stefanie Drese, Mi­nisterin für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre zeigen, dass die Studienzulassung via Landarztquote gut von den potentiellen Nachwuchsärztinnen und -ärzten angenommen werden“, so Drese weiter. Im vergangenen Jahr haben knapp 140 Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen bei der KVMV eingereicht.

Für die Bewerbung ist die Abiturnote nur ein Kriterium von vielen für die Vorauswahl. In die Entscheidung fließen auch beispielsweise vorherige medizinische Ausbildungen oder andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz ein. Diese Studienplätze werden ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die Hausärztin oder Hausarzt werden wollen. Mit einem Vertrag verpflichten sie sich bereits zum Bewerbungsbe­ginn, nach ihrer Facharztweiterbildung für wenigstens zehn Jahre in hausärztlich unterver­sorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten in M-V zu arbeiten.

Ist die erste Hürde des schriftlichen Auswahlverfahrens geschafft, werden die Bewerberinnen und Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen in die KVMV eingeladen. „Bei einem Assessment-Center, bestehend aus kurzen Interviews und praxisnahen Szenarien, werden die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber transparent und nachvollziehbar bewertet“, sagt Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der KVMV.

„Dabei versuchen die Juroren – alles erfahrene Ärztinnen und Ärzte mit Praxen im ländlichen Bereich in M-V – wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes zu würdigen, wie z.B. die Orientierung an den Be­dürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompe­tenz“, beschreibt die KV-Chefin das Auswahlverfahren.

Die KVMV führt als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Auswahlverfahren durch. Auch während ihres Medizin­studiums profitieren die Studierenden bereits von einer Betreuung durch die KVMV. So kön­nen die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte z.B. bei einem Mentoringprogramm sehr frühzeitig den Alltag in Landarztpraxen kennenlernen.

Bewerbungen für das Wintersemester 2023/24 für Medizinstudierende per Landarztquote sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) bis zum 31. März 2023 möglich (siehe: https://www.kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote/index.html). Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich (einschließlich der Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist bei der KVMV einge­gangen sein (Postanschrift: KVMV, Bewerbung Landarztquote, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin).

Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der KVMV. Die Unterlagen können auch rund um die Uhr am Empfang der KVMV abgegeben werden. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 1. März, 00:00 Uhr, bis 31. März 2023, 24 Uhr, geschaltet.

Die Bewerberinnen und Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studien­orte angeben: Universität Rostock oder Universität Greifswald. Liegen in der Endauswahl mehr Be­werbungen für einen Studienort vor, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Zulas­sungsvoraussetzung zum Medizinstudium per Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Ab­schluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Bewerbungsverfahren durchlaufen und der Zulassungsbescheid erhalten, beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 1. Oktober 2023.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, FAQ rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land sowie der Zugang zur not­wendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der KVMV zu finden unter: →kvmv.de →Nachwuchs →Landarztquote. Für darüber hinausgehende Fragen steht das Team Landarztquote der KVMV unter E-Mail: Landarztquote@kvmv.de oder dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0385-7431-910 zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert