Schwerin – Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat Fördergrundsätze für die Unterstützung von Zulieferern der Schiffbauindustrie erarbeitet. „Auch die Werftenzulieferer leiden unter der Corona-Pandemie. Deshalb haben wir ein Hilfsprogramm geschnürt. Lieferketten sind in den vergangenen Wochen weggebrochen, Aufträge sind drastisch zurückgefahren worden. Mit dem Angebot wollen wir den Werftenzulieferern helfen, die herausfordernde Zeit bestmöglich zu überstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe heute.
Die Unterstützung soll in Form einer Zwischenfinanzierung von Forderungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro, ausnahmsweise bis zu 800.000 Euro, erfolgen. Der Zuwendungsempfänger hat seine zwischenfinanzierten Forderungen abzutreten.
Die Konditionen entsprechen mit Ausnahme der Laufzeit dem Liquiditätshilfeprogramm in Form von rückzahlbaren Zuwendungen: Die Zuwendung wird für maximal 48 Monate gewährt. Der Gesamtbetrag ist 12 Monate zinsfrei. Ab Beginn des 13. Monats ist der über 20.000 Euro hinaus gehende Betrag in Höhe von 3,69 Prozent p.a. zu verzinsen. Die Rückzahlung soll in einer oder mehreren Zahlungen des Unternehmens der Schiffbauindustrie an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) erfolgen. Soweit die Zuwendung nicht bis zum Ablauf des 12. Monats zurückgezahlt ist, erfolgt die Rückzahlung durch den Zuwendungsempfänger.
Antragsberechtigt werden Unternehmen jeglicher Größe mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die gegenüber Unternehmen der Schiffbauindustrie mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung fällige oder bis zum 31.05.2020 fällig werdende Forderungen haben. Die Forderungen dürfen je Unternehmen insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro nicht unterschreiten.
Bewilligungsbehörde ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung. Anträge können bis zum 30.06.2020 bei der GSA gestellt werden.