Barth – In der Stadt Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) soll der Papenhof um- und ausgebaut werden zu einem Kulturforum mit musealer Nutzung.
„Das denkmalgeschützte Gebäude gehört zu den ältesten mittelalterlichen Bürgerbauten der Region und prägt das städtebauliche Bild der Stadt. Die Umgestaltung zu einem Kulturforum, das die Historie der ehemaligen Residenzstadt Barth aufzeigt, wird die touristische Infrastruktur vor Ort stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Der Papenhof ist der älteste erhaltene Profanbau zwischen Rostock und Stralsund. Das im Mittelalter errichtete und in der Renaissance erweiterte Bauwerk steht in unmittelbarer Nähe der St. Marienkirche und dem Dammtor. Das Gebäude soll auf drei Etagen zu einem Museum umgebaut werden, das über die Geschichte der Stadt Barth informiert und zusätzlich die Möglichkeit bietet, Wanderausstellungen zu beherbergen.
„Die Wandlung des Papenhofs als ein weiterer kultureller Anlaufpunkt in Barth ist eine hervorragende Möglichkeit, auch außerhalb der Hauptsaison neue Gästegruppen zu erschließen“, sagte Glawe.
Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rund 5,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro. Weitere Fördermittel kommen von der Deutschen Stiftung Denkmalsschutz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem LEADER-Programm und dem Denkmalschutz Sonderprogramm.
In der Stadt Barth gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Zeitraum Januar bis September 2019 insgesamt über 18.700 touristische Ankünfte (+ 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und mehr als 48.500 Übernachtungen (+2,8 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum knapp 6,8 Millionen Ankünfte (+ 5,8 Prozent) und über 28,3 Millionen Übernachtungen (+ 10,1 Prozent).
Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping mit mindestens 10 Stellplätzen. Die Anzahl der im aktuellen Berichtsmonat ausgewiesenen geöffneten Beherbergungsbetriebe und angebotenen Schlafgelegenheiten liegt deutlich über den entsprechenden Angaben des Vorjahresmonats. Grund für die hohen Veränderungsraten ist unter anderem eine durch das statistische Amt durchgeführte Überprüfung des Berichtskreises und die Aufnahme von vermittelnden Betrieben mit mehr als 10 Betten Kapazität in die Berichtspflicht. Dadurch ist die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe gegenüber dem Vorjahresmonat zum Teil stark angestiegen.