Justizministerin Katy Hoffmeister informiert: „In M-V brauchen die rund 3.400 Betroffenen keinen Antrag zu stellen, um die erhöhte Leistung zu erhalten“
Schwerin – „Die SED-Opferrente ist auf 330 Euro erhöht worden. Ab Januar wird der um 30 Euro gestiegene Betrag erstmals ausgezahlt. Die rund 3.400 Betroffenen müssen keinen Antrag stellen. Wer bereits Opferrente bezieht, erhält mit der Januarauszahlung automatisch auch die Nachzahlung für November und Dezember 2019. Die Nachzahlung beträgt insgesamt 60 Euro. Somit werden im Januar 390 Euro SED-Opferrente ausgezahlt, ab Februar 2020 dann 330 Euro monatlich. Die Erhöhung der Opferrente im 30. Jahr nach der friedlichen Revolution ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass das Leid der Opfer der SED-Diktatur anerkannt und der Unrechtsstaat mit seiner Willkür nicht verharmlost wird“, so Justizministerin Hoffmeister. Sie ist zuständig auch für Rehabilitierungsangelegenheiten.
Gerechnet wird im nächsten Jahr mit weiteren Anträgen, denn „noch immer erhalten wir monatlich gut zehn Anträge auf SED-Opferrente. Das zeigt, dass die Geschichte des SED-Unrechts noch lange nicht aufgearbeitet ist. Zudem hat der Gesetzgeber für politische Gefangene der DDR die Mindesthaftzeit für eine Entschädigung von 180 auf 90 Tage herabgesetzt“, sagt Ministerin Hoffmeister weiter.
Die Erhöhung der SED-Opferrente wurde vom Bundesrat im November beschlossen. Das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes war vor einem Monat am 29. November 2019 in Kraft getreten.