Hohen Pritz – Die Gemeinde Hohen Pritz im Amt Sternberger Seenlandschaft im Nordosten des Landkreises Ludwigslust-Parchim erhält ein eigenes Wappen. Das für die Wappengenehmigung zuständige Innenministerium hat den Wappenbrief in dieser Woche an Bürgermeister Jan Kessel übersandt.
„Der Wunsch der Gemeinde nach einem eigenen Wappen zeigt das Interesse und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen“, sagt Innenminister Christian Pegel.
„Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen, Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein zu fördern. Sie spiegeln auf anschauliche Art und Weise die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft wider und können deshalb ein repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Hohen Pritzer sein.“
Das Wappen der Gemeinde, die aus den Orten Hohen Pritz, Klein Pritz, Dinnies und Kukuk besteht, wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste, begleitet oben von einem grünen Buchenzweig mit drei Blättern, unten von einem grünen fünfblättrigen Kastanienblatt.“ (Siehe Abbildung des Wappens im Anhang). Wofür diese Symbole stehen, erklärt der Bürgermeister der Gemeinde, Jan Kessel:
„Uns war wichtig, alle Ortsteile in dem Wappen wiederzufinden. Der Wellenbalken steht für den Ortsnamen Pritz, der aus dem Slawischen stammt und ,Durchflussort‘ bedeutet. Die Gemeinde liegt am Kleinpritzer See, der über den Schlower Bach mit der Mildenitz verbunden ist. Der Buchenzweig symbolisiert die großen ,Kukuksbuchen‘ im Waldgebiet bei Kukuk, aus dem auch das Holz für die Glashütte Kukuk geschlagen wurde. Die drei begleitenden Blätter verbildlichen den Waldreichtum der Gemeinde allgemein. Und das Kastanienblatt wiederum steht für die Kastanienallee im Ortsteil Dinnies ebenso wir für die in Klein Pritz dominierenden Kastanien.“
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 383 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 293 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Jährlich werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.
Den Antrag für ein Hoheitszeichen – das sind neben Wappen auch Flaggen und Siegel – muss die Gemeinde in Papierform beim Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.