Justizministerin Katy Hoffmeister dankt der Initiative des Amtsgerichts Pasewalk zum „Werdenfelser Weg“: „Das Thema Fixierung bleibt hochaktuell“
Torgelow – „In den Pflegeheimen und den betreuten Wohnformen rund um Pasewalk gibt es heute kaum noch Fixierungen. In einer der Einrichtungen wird gänzlich auf freiheitsentziehende Maßnahmen verzichtet. Das ist ein großer Erfolg des Amtsgerichts Pasewalk, das die Initiative vor sieben Jahren gestartet hatte. Seitdem wurden Verfahrenspfleger speziell geschult. Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten wurde behörden- und berufsübergreifend intensiviert zum Wohle der Betroffenen. Die positiven Effekte des ‚Werdenfelser Weges‘ spiegeln sich auch in der Statistik wieder. So ist die Zahl der richterlichen Anordnungen und Genehmigungen unterbringungsähnlicher Maßnahmen nach § 1906 Absatz 4 BGB bei uns im Land von 1.530 im Jahr 2016 auf 1.356 im Jahr 2017 gesunken“, sagte Justizministerin Hoffmeister in Torgelow auf der Fachveranstaltung „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege reduzieren 2.0“.
„Ich danke dem Amtsgericht Pasewalk, dass es sich auch weiterhin dafür einsetzt, dass die Pflegebranche auf alternative statt freiheitsentziehende Maßnahmen setzt. Das Thema ist hochaktuell. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Patienten in der Psychiatrie für längere Zeit nur nach einer richterlichen Genehmigung fixiert werden dürfen und die bisherigen gesetzlichen Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg, die für Fixierungen keinen Richtervorbehalt vorsehen, für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Fixierungen dürfen nur als ultima ratio nach sorgfältiger Prüfung aller Alternativen angewendet werden. Bei uns im Land wurde den näheren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit einer Anpassung des PsychKG M-V in dessen Anwendungsbereich bereits Rechnung getragen“, so Justizministerin Hoffmeister weiter.