Informationen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Lehrkräfte aus dem Ausland haben verschiedene Möglichkeiten, um an unseren Schulen zu arbeiten

Schwerin – Ausländische Lehrkräfte, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, können sich am 6. November 2024 digital über Wege in den Schuldienst informieren. Nachdem die erste Veranstaltung im Frühjahr stark nachgefragt war, beantworten Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums erneut Fragen zu erforderlichen Sprachkenntnissen, zum Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie zu möglichen Qualifikationswegen beim Seiteneinstieg.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um auch ausländische Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Für gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir informieren die Interessentinnen und Interessenten auch über den Weg als Lehrkraft im Seiteneinstieg.“

Die Einstellung über den Weg „Lehrkraft im Seiteneinstieg“ erfolgt auch für ausländische Lehrkräfte das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten umfasst. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Für den Seiteneinstieg können sich Interessierte online über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Bei ihrer Bewerbung müssen ausländische Lehrkräfte insbesondere auf zwei Dinge achten:

  • Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, an Sprachprüfungen teilzunehmen. Die Kosten für die Prüfungen werden vom Bildungsministerium übernommen. Auch für bereits abgelegte Sprachprüfungen gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Die Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen müssen von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden (justiz-dolmetscher.de). Eine Kopie der Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sind mit der Bewerbung einzureichen.

Die digitale Informationsveranstaltung für ausländische Lehrkräfte findet am Mittwoch, 6. November 2024, von 16:30 bis 18:00 Uhr per Webex statt. Anmeldung unter: www.lehrer-in-mv.de/veranstaltungen.

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