Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am 08. November 2023 den Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf realisiert die Landesregierung nach Aussage von Drese gleich drei wichtige sozialpolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode.
„Wir wollen mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern eine chancengerechte Gesellschaft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir wollen mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Und, wir wollen verbindliche Beteiligungsangebote für Seniorinnen und Senioren schaffen“, sagte Drese im Landtag.
Für diese drei Ziele schaffe der Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes eine wichtige Grundlage, um die Teilhabe und Mitsprache vieler Gruppen im Land zu stärken und fördern, so die Ministerin. „Gerade in Zeiten, in der die innergesellschaftlichen Spannungen stärker werden, in der viele Menschen erschöpft sind und Angst vor der Zukunft haben, wollen wir mit dieser Gesetzesinitiative ein Signal für die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs, für ein friedliches Zusammenleben in Anerkennung der Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern setzen.“
Drese: „Ganz vorne stehen dabei für mich die jungen Menschen in unserem Land. Viele wollen sich einbringen. Wenn wir sie gewinnen wollen, dann müssen wir sie noch vielmehr mitnehmen, als dies bisher geschehen ist. Daher ist es an der Zeit, ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung, insbesondere in ihrem nahen Lebensumfeld, zu bieten.“
Erstmals soll deshalb in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festgeschrieben werden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern, betonte Drese.
Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz soll Zuwanderung, Integration und Teilhabe für Mecklenburg-Vorpommern verbindlich gestaltet werden. „Zuwanderung leistet einen wichtigen und notwendigen demografischen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Landes und damit zum Erhalt unserer Leistungskraft und unseres Wohlstands“, hob Drese hervor.
Ohne Zuwanderung verschärfe sich das Arbeitskräfteproblem in vielen Branchen enorm – in der Pflege, im Tourismus, im produzierenden Sektor, im Dienstleistungsbereich, so die Ministerin. „Voraussetzung für die Gestaltung eines guten Miteinanders ist die Bereitschaft zugewanderter wie bereits hier lebender Menschen, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Grundwerte anzuerkennen und zu leben“, verdeutlichte Drese.
Wesentliches Anliegen des Landes sei es, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Drese: „Das Gesetz soll vor allem auch einen guten Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen im Land bieten.“
Die Gesetzesinitiative sehe darüber hinaus die Verbesserung der Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren vor. So sollen auf kommunaler Ebene Beiräte mit Antrags- und Rederecht eingerichtet werden.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten und im Anschluss in zweiter Lesung erneut im Landtag behandelt.