Mecklenburg-Vorpommern stärkt Mitsprache an politischen Prozessen
Schwerin – Mehr Teilhabe und Mitsprache bei demokratischen Prozessen zu schaffen – das ist das Ziel des Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz, kurz: JVG M-V), dessen Übersendung an den Landtag das Kabinett am 17. Oktober beschlossen hat.
„Unsere Demokratie lebt von Beteiligung und der Möglichkeit, sich in politische Entscheidungen einbringen zu können. Mit dem JVG M-V wollen wir Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine stärkere Stimme geben und ihre Mitwirkung an den kommunalen Entscheidungsprozessen gesetzlich ermöglichen“, erklärte Sozialministerin Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.
So umfasst das JVG M-V als Artikelgesetz ein eigenes Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz sowie ein Integrations- und Teilhabegesetz. Sie wurden unter großer Beteiligung von 50 Verbänden, Organisationen, der Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ und der Öffentlichkeit erarbeitet und sehen die Möglichkeit zur Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration sowie Beteiligungsgremien von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene vor.
„Politische Entscheidungen, die heute getroffen werden, formen ganz entscheidend das Leben der Kinder und Jugendlichen im Land. Es ist nur richtig, dass wir sie bei politischen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, mit einbeziehen und dass sie so ihre eigene Zukunft aktiv mitgestalten können“, hob Drese hervor.
Auch für Personen mit Einwanderungsgeschichte sei die Einrichtung von kommunalen Beiräten ein wichtiger Schritt, so die Ministerin. Besonders Menschen, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen blieben andere Mitwirkungsmöglichkeiten, wie die Teilnahme an Wahlen, verwehrt. Mit den Beiräten für Migration und Integration sollen ihre Belange im kommunalen Diskurs so stärker Berücksichtigung finden.
„Als Landesregierung verschreiben wir uns mit dem JVG M-V darüber hinaus auch der schrittweisen Erhöhung des Anteils von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Verwaltung. Denn unsere gesellschaftliche Vielfalt soll künftig auch in den Behörden stärker reflektiert werden“, so die Ministerin.
Nach dem heutigen Beschluss im Kabinett soll der Gesetzentwurf nun zügig dem Landtag zugeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.