Juni Beflaggung in M-V

Schwerin – Im Juni werden die hoheitlichen Flaggen vor den Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, an zwei Tagen auf vollmast gesetzt.

Am 17. und 20. Juni werden jeweils die Bundesflagge, die Landesdienst- bzw. Landesflagge sowie – je nach Art und Anzahl der vorhandenen Masten – die Europaflagge und eigene Flagge der jeweiligen Kommune wehen. Am
17. Juni wird der Opfer des Volksaufstandes in Ost-Berlin und der DDR im Jahr 1953 gedacht. Am 20. Juni wird offiziell der Opfer von Flucht und Vertreibung gedacht.

Einen Kalender der regelmäßigen Beflaggungstage finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.

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