Schwerin – Auch Fahrschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind von der Corona-Schutz-Rechtsverordnung erfasst, die das Landeskabinett am Dienstag beschlossen hat. „Sie können deshalb weder theoretischen noch praktischen Unterricht anbieten“, stellte Verkehrsminister Christian Pegel am Freitag noch einmal klar. Das betrifft auch die Ausbildungsstätten für Fahrlehrer und für Angehörige der Dekra als Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr.
„Egal, ob in der Prüfung zu dritt, in der Fahrstunde zu zweit oder im Theorieunterricht in der Gruppe – wir haben alle gemeinsam die Verantwortung, Ansteckungsrisiken möglichst weit zurückzufahren. Dies ist vor allem auch unsere Verantwortung für Menschen mit besonderen Risiken, bei denen eine Corona-Infektion das Leben bedrohen kann“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und appelliert an Vernunft und Solidarität: „Wir alle müssen zur Zeit mit drastischen Einschränkungen leben, um der Ausbreitung des Virus‘ Einhalt zu gebieten. Dies funktioniert nur, wenn alle mitmachen, wenn jeder Einzelne von uns seine Kontakte zu anderen Menschen auf die allernötigsten begrenzt.“
Grundlage für das Aussetzen des Fahrunterrichts ist die Regelung zur Untersagung von Zusammenkünften der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus (Paragraph 6), die zunächst bis 19. April 2020 gilt.
Zum Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen für Berufskraftfahrer werden Übergangsregelungen getroffen.
Betroffene Unternehmen wenden sich für weitere Fragen bitte an den Fahrlehrerverband M-V. Zudem hat die Landesregierung eine Telefon-Hotline geschaltet für Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind: 0385-588 55 88 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).