Kein Lebensmittel­betrug

Schwerin – Der von Medien formulierte Verdacht, ein Bio-Geflügel- verarbeitender Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern habe Separatorenfleisch in seinen Produkten verwendet, ohne dies zu kennzeichnen, wurde durch die im Labor durchgeführten histologischen Untersuchungen nicht bestätigt. Das erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen einen in unserem Land wirtschaftenden Lebensmittel verarbeitenden Betrieb hat die oberste Kontrollbehörde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des zuständigen Landkreises aufgefordert, amtliche Verdachtsproben in dem Betrieb zu nehmen. Dies ist auch so erfolgt. Die Proben wurden anschließend im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock untersucht.

Das Ergebnis der amtlichen Untersuchung zeigt, dass in keiner der gezogenen Proben auffällige Anteile an Knochenpartikeln, die einen Anhaltspunkt für die Verwendung von Separatoren­fleisch darstellen, nachgewiesen werden konnte. Der Verdacht des Lebensmittelbetrugs wegen falscher Kennzeichnung hat sich damit nicht erhärtet. Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern des Landkreises und des LALLF in Rostock, die unverzüglich gehandelt haben. Es ist mir wichtig, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land auf ihre Lebensmittelkontrolleure verlassen können.“

Sogenanntes Separatorenfleisch stellt keine verbotene Zutat dar. Es darf zum Beispiel in Wurst enthalten sein. Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) definieren jedoch den Begriff und geben vor, wie ein Produkt zu kennzeichnen ist, das Separatorenfleisch enthält.

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