Kinder- und Jugendreisen in M-V

Schwerin – „Seit dem 18. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt. Um den Anbietern von Jugendreisen bei den Maßgaben eine Orientierung zu geben, veröffentlichen wir nun Hygieneempfehlungen und einen Fragen- und Antworten-Katalog. Ich hoffe, dass wir so Unsicherheiten aus dem Weg räumen und Angebote im Land vermehrt wahrgenommen werden können“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese am heutigen (02.06.2020) Dienstag in Schwerin.

Die aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung (2. Corona-JugVO ÄndVO M-V) zur Öffnung der Einrichtungen, die heute zum 2. Juni 2020 in Kraft tritt, eröffnet den Anbietern genügend Spielräume und Möglichkeiten für die Kinder- und Jugendreisen, so die Ministerin.

„Das allgemeine Kontaktverbot wird in diesem Fall aufgehoben und es gelten gesonderte Regelungen. So gibt es keine feste Beschränkung der Gruppengrößen. Für die Größe der Gruppen ist entscheidend, welche Räumlichkeiten in der Einrichtung vorhanden sind und wie in diesen Räumlichkeiten die Abstandsgebote der Schutzstandards für Gruppenunterkünfte eingehalten werden können“, erklärte Drese. Es gäbe allerdings eine empfohlene Gruppengröße von max. 30 Personen.

Darüber hinaus informiert der Fragen- und Antworten-Katalog u.a. darüber, dass weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, dadurch aber keine gemeinsamen Aktivitäten verhindert werden sollen. Daneben müssen die teilnehmenden Mädchen und Jungen namentlich mit entsprechenden Kontaktdaten aus Gründen der Nachverfolgbarkeit erfasst werden. Weiterhin sollten Aktivitäten für die Kinder und Jugendlichen im Freien bevorzugt angeboten werden.

Alle Informationen, die Verordnung, den Fragen- und Antworten-Katalog sowie die Hygieneempfehlungen finden sich online unter: www.sozial-mv.de

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