Schwerin – Das Landeskabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung darauf verständigt, dass es Kinobetreibern ermöglicht wird, ab dem 25. Mai ihre Kinos wieder unter erhöhten Sicherheitsstandards zu öffnen.
„Das ist eine gute Nachricht. Wir gehen einen weiteren Schritt in die neue Normalität. Kino wird wieder zu unserem Alltag gehören. Darauf freuen sich viele, darauf freue ich mich.“, betonte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Film sei viel mehr als nur bewegte Bilder. „Vor riesiger Leinwand in faszinierende Geschichten eintauchen, vom Alltag abschalten, genießen, unvergessliche Erlebnisse mit nach Hause nehmen und darüber reden. All das ist Kino“, so Geue weiter.
Die Branche sei natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor. Viele Akteure hätten in der langen Schließzeit kreative Ideen entwickelt. In diesem Zusammenhang erinnerte der Staatssekretär an das erfolgreiche Online-Filmkunstfest #filmkunstzuhause vom 5. bis 10. Mai: „Das war ein großartiges Filmfest mit 2.470 bezahlten Abrufen und fast 180.000 Seitenaufrufen. Filmfreunde aus ganz Deutschland haben zugesehen. Ich danke dem Team um Festivalleiter Volker Kufahl. Freuen wir uns auf 2021, wenn es aus Schwerin wieder heißt: Vorhang auf und Film ab!“
Kinos wieder öffnen zu können, sei für Kinobetreiber auch mit Herausforderungen wie der strikten Einhaltung von Hygiene- und Schutzvorschriften verbunden. „Aber ich bin optimistisch, dass dies gelingen wird und Filmfreunde wieder gern ins Kino kommen.“
Folgende Auflagen zur Hygiene sowie Einlass- und Kontaktbeschränkungen müssen umgesetzt werden:
Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung des Mindestabstands von 1,5 Metern für alle Kinobesucher, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes.
Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal, kein Verkauf im Saal.
Wegeleitsystem und Abstandshaltung in gemeinsam genutzten Bereichen.
Erstellen eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Sicherheitskonzepts.
Ergänzendes Konzept zur Verringerung der Aerosole-Belastung in den Sälen und Innenbereichen unter Berücksichtigung von Faktoren wie Saalgröße und Besucherdichte.
Intensivierte Reinigungsintervalle im Gebäude, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auch für Besucher.
Für die Beschäftigten besteht die Pflicht, bei Kontakt mit Besuchern eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, soweit sie durch eine Schutzvorrichtung geschützt sind.
Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdatenerfassung.