Drese: Neue Kita „Gänseblümchen“ ist ein Meilenstein für die Inklusion und frühkindliche Bildung in Rostock
Rostock – Zur offiziellen Einweihung des Neubaus der inklusiven Kita „Gänseblümchen“ konnte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Freitag den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Eltern und Kindern gratulieren. Die Kita wurde mit einem Investitionsvolumen von rund neun Millionen Euro am neuen Standort im Stadtteil Reutershagen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock errichtet.
Drese lobte vor Ort den inklusiven Ansatz der Kita in Trägerschaft des Internationalen Bundes (IB): „Hier werden im wahrsten Sinne des Wortes Barrieren abgebaut. Kindern mit und ohne Behinderung wird ermöglicht, ohne Berührungsängste gemeinsam zusammen aufzuwachsen.“ 124 Kinder im Alter von 1 bis 7 Jahren werden in drei Krippengruppen und vier Kitagruppen betreut, gefördert und gefordert. Darunter sind etwa 30 Kinder mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen, weitere Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf aber auch Kinder ohne Behinderungen. Das Kita-Team besteht daher auch aus Heilerzieherinnen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen.
Mit der Umwandlung des bisherigen Sonderkindergartens in eine inklusive Kita setze der IB mit seinem Konzept Maßstäbe bei der Neuausrichtung in der Eingliederungshilfe, hob Drese hervor. Bei der Inklusion geht es um eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Je früher die Förderung einsetzt, desto besser ist das für die Entwicklung“, verdeutlichte die Ministerin.
Dazu hätte ein intensiver Austausch mit Therapeuten, Institutionen und Ämtern stattgefunden, um den Anforderungen gerecht zu werden und die individuellen Bedarfe zu decken. „Somit können Kinder mit und ohne Behinderungen dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen. Das ist ein Meilenstein für die Inklusion und frühkindliche Bildung in Rostock “, so Drese.
Die Regel-Finanzierung der Kita erfolgt über das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG), die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs erfolgt über das Eingliederungshilferecht des SGB IX als Leistung der sozialen Teilhabe. Drese: „In erster Linie ist ‚das Gänseblümchen‘ jedoch eine ganz normale Kita, in der Kinder tagsüber betreut werden und in der es normal ist, verschieden zu sein.“