Schwerin – Kommunale Körperschaften können in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit eine Kofinanzierungshilfe zur Finanzierung des Eigenanteils gewährt werden, um ihnen die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zu ermöglichen. Dafür stellt die Landesregierung jährlich 10,0 Mio. EUR zur Verfügung. Ein interministeriell besetzter Vergaberat im Innenministerium entscheidet über die Auswahl der Vorhaben und die Höhe der Förderung.
Auf seiner ersten Sitzung im Jahr 2019 (23. Mai 2019) lagen dem Vergaberat 132 entscheidungsreife Anträge zur Auswahl vor. Im Ergebnis der Auswahlentscheidungen soll den Kommunen für 21 Vorhaben eine Kofinanzierungshilfe i.H.v. insgesamt 4,8 Mio. EUR gewährt werden. Zu den ausgewählten Projekten gehören u.a. die Schulbauvorhaben in Hagenow und Schlagsdorf mit jeweils einer Million Euro. Finanzhilfen für den Radwegebau werden die Gemeinde Ferdinandshof sowie Gemeinde des Amtes Landhagen erhalten. Damit wird es den Gemeinden des Amtes nunmehr möglich sein, noch bestehende Lücken im Ostseewanderradweg zeitnah zu schließen.
Der Stadt Schwerin wird eine Finanzhilfe zur Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet gewährt. Die Gemeinden Süderholz, Dobbertin und Dragun erhalten eine Förderung zur Sanierung und zum Umbau ihrer Kita. Des Weiteren werden für Vorhaben im Bereich der Brandschutzes, des Straßen- und Wegebaus, des Klimaschutzes sowie der Wasserwirtschaft Kofinanzierungshilfen gewährt.
Zusammengefasst wird den ausgewählten Kommunen ermöglicht, mit den gewährten Finanzhilfen von rd. 5,0 Mio. EUR Förderungen aus anderen Förderprogrammen in Höhe von rund 24,3 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen und rund 44,9 Mio. EUR in die Infrastruktur zu investieren.
Innenminister Caffier: „Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich bereit und ermöglicht es den Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen.“