Schwerin – Die Gemeinden und Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern können ab heute ihre konkreten Daten über die voraussichtlichen Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) für das Jahr 2020 auf der Internetseite des Innenministeriums einsehen. Auf der Ministeriumsseite befindet sich eine Tabelle, anhand derer die Gemeinden und Städte nach Eingabe ihres Gemeindeschlüssels ihre individuellen Daten einsehen und herunterladen können, die sich anhand der derzeit aktuell verfügbar vorliegenden Einwohner- und Steuerdaten errechnen.
Damit hält der Innenminister Lorenz Caffier sein Versprechen, noch vor Ostern und damit vor der Kommunalwahl den Bürgermeistern die relevanten Daten über die Finanzzuweisung für das nächste Jahr zur Verfügung zu stellen und gibt den Kommunen die notwendige Planungssicherheit für die Aufstellung ihrer Haushalte.
„Mit dem neuen FAG verteilen wir die Finanzmittel aufgaben- und bedarfsgerechter und stärken die Regionen insbesondere in unseren östlichen Landesteilen durch mehr Zuweisungen“, ist Minister Caffier überzeugt. „Außerdem wird es ein Programm zum Abbau kommunaler Schulden geben, 50 Mio. Euro jährlich stehen in einem Entschuldungsfonds zur Verfügung. Und das alles machen wir, obwohl die Finanzausstattung der Kommunen ohnehin um 200 Mio. Euro im nächsten Jahr steigt. Mehr Geld, eine gerechtere Verteilung und der Abbau von Altlasten, so machen wir die Kommunen fit für die Zukunft.“
Die kommunale Finanzausstattung steigt im Vergleich zu 2018 insgesamt aufgrund des Steuerwachstums und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanz-Beziehungen auf über 200 Mio. Euro an. Die zur allgemeinen Deckung von Ausgaben zur Verfügung stehende Schlüsselmasse wird von 665 Mio. Euro auf über 900 Mio. Euro angehoben.
Nach Auffassung von Finanzminister Mathias Brodkorb enthalten die heute veröffentlichten Gemeindedaten positive Botschaften: „Land und Kommunen haben gut verhandelt, der neue Finanzausgleich stellt den Kommunen nicht nur zusätzliches Landesgeld zur Verfügung, es wird auch bedarfsgerechter verteilt. Vor allem aber wird die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Denn die vereinbarte Investitionspauschale erhöht spürbar die eigenen kommunalen Gestaltungsspielräume, nicht zuletzt für die vielen Ehrenamtlichen vor Ort.“
Das Land stellt den Kommunen für die nächsten drei Jahre 100 Mio. Euro für die Einführung einer Infrastrukturpauschale bereit. Diese Mittel werden um weitere 50 Mio. Euro aus der wachsenden Finanzausgleichsmasse aufgestockt, so dass in den Jahren 2020 bis 2022 für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen der Kommunen insgesamt 150 Mio. Euro zur freien Verfügung stehen. Ab dem Jahr 2023 wird die Infrastrukturpauschale dauerhaft mit mindestens 100 Mio. Euro ausgestattet werden.