Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 01.02.2020 grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen in ihren Pressemitteilungen nennen. Dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend schließt das auch die deutsche Nationalität mit ein.
Innenminister Lorenz Caffier: „Ich habe mich gemeinsam mit der Landespolizei für diese Verfahrensweise entschlossen, da die unterschiedlichen Sichtweisen in den einzelnen Bundesländern leider nicht zu einer einheitlichen Regelung führten.“
Die Staatsangehörigkeit wird wertungsfrei und neutral benannt. Mit der neuen Regelung wird nicht nur die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen, sondern grundsätzlich von allen Beteiligten aufgeführt, sofern sie der Polizei bekannt ist.
Innenminister Lorenz Caffier: „Uns ist die Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung ein wichtiges Anliegen. Gerade bei Straftaten, an denen Migranten beteiligt sind, wird oft der haltlose Vorwurf erhoben, Behörden verheimlichten bewusst die Herkunft der Tatverdächtigen. Mit dieser Regelung wollen wir Mutmaßungen und Gerüchten, die nicht selten rechtspopulistisch geprägt sind, entgegenwirken. Die transparente polizeiliche Kommunikation soll das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken, umso gemeinsam gegen Fake News und Hass vorzugehen.“