Schwerin – Auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält neben der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2020, unter den Voraussetzungen des neuen § 27 Absatz 1, den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von neun Millionen Euro als Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds. Die Konsolidierungszuweisung wird zusätzlich zu den bereits vereinbarten rund 22 Mio. Euro Hilfen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds gewährt, von denen bereits 12,5 Mio. Euro zur Auszahlung gelangt sind. Der Landkreis wird – wie auch andere Kommunen – mithilfe der Zuweisungen voraussichtlich deutlich schneller den Schuldenberg abtragen können als bisher geplant.
Hilfen gibt es unter anderem für Kommunen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaften. Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr grundsätzlich einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist. Nach der neuen Regelung erhalten Kommunen mit einem Überschuss im Haushaltsvorjahr aber mindestens eine Zuweisung in Höhe von 20 Prozent des verbleibenden Defizits, höchstens aber 9 Mio. Euro. Davon kann der Landkreis Vorpommern-Greifswald profitieren. Er erhält als Anerkennung für die in 2019 erwirtschafteten ca. 3 Mio. Euro vom Land 9 Mio. Euro dazu.
„Noch vor wenigen Jahren war der Landkreis Vorpommern-Greifswald das finanzielle Sorgenkind in unserem Land. Mittlerweile hat sich die Haushaltslage stabilisiert und die guten Ergebnisse der vergangenen Jahre zeigen, dass die Kombination eigener Anstrengungen und Zuweisungen des Landes einen Weg aus der finanziellen Misere eröffnet hat“, lobt Innenminister Lorenz Caffier die gemeinsamen Kraftanstrengungen. Selbst wenn der Landkreis auch in den nächsten Jahren noch nicht aus dem Vollen schöpfen könne, sei das Erreichen des Haushaltsausgleichs zumindest in greifbare Nähe gerückt.
Im Kommunalen Entschuldungsfonds stehen jährlich 25 Mio. Euro für Konsolidierungshilfen für defizitäre Kommunen bereit. Weitere 15 Mio. Euro stehen für Sonderzuweisungen für Gemeinden mit besonders problematischer Haushaltslage zur Verfügung. Ziel der Landesregierung ist es, in einem vereinfachten Verfahren die bisherigen Haushaltsdefizite aller Kommunen in einem Zeitraum von höchstens zehn Jahren abzubauen.