Schwerin – Der Landeskleingartenausschuss des Landes MV tagte am 14.12.2022 im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Auf der Tagesordnung der turnusmäßigen Beratung standen wichtige Themen, wie die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten und die Förderung von Kleingartenvereinen und Schulgärten. Beim Thema Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten konnte eine konstruktive Lösung für die zukünftige Ausbildung gefunden werden:
Der DWA-Landesverband Nord-Ost wird demnach nach 6 Jahren wieder reguläre Sachkundelehrgänge für die DIN-gerechte Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen durchführen. Bei positivem Prüfungsabschluss erhalten die Teilnehmenden ein personengebundenes DWA-Zertifikat als Nachweis der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die anwesenden Mitglieder des Kleingartenausschusses waren sich einig, dass dieses Ausbildungsangebot einen guten und gangbaren Weg darstellen kann, um die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten neu und den rechtlichen Bestimmungen entsprechend zu organisieren. Der Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. wird das Thema am 16.12.2022 im Rahmen einer außerordentlichen erweiterten Vorstandssitzung besprechen.
Ein erster Lehrgang wird bereits vom 16.-18.01.2023 in Schwerin stattfinden. Neben gewerblichen Teilnehmenden hat es auch erste Anmeldungen aus dem Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin gegeben. Das LM prüft die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für die ergänzende Ausstattung der Verbände mit notwendigem Prüfequipment und der Teilnehmergebühren in 2023 als Anreiz für eine rasche Ausbildung.
Weiterhin unterstützt das Land das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schu-lungen der Vereinsmitglieder.
Besonders aktiv waren die Kleingärtner in den vergangenen 5 Jahren bei der Instandhaltung und Modernisierung von Elektro- und Wasserversorgungsanlagen. In den Jahren 2018-2021 wurden für diesen Förderzweck Zuschüsse von nahezu 160.000 Euro durch das Land ausgereicht. Für die Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen allgemein wurden über 264.000 Euro Zuschüsse seit 2018 ausgezahlt. In den letzten 23 Jahren sind über 1,8 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens insgesamt bereitgestellt worden. Diese Finanzierung ist seit Jahren konstant geblieben.
Um Schulen und Kleingartenvereine besser miteinander zu knüpfen, ist auch das Thema Schulgärten auf der Tagesordnung des Landeskleingartenausschusses diskutiert worden. Eine Vertreterin des fachlich zuständigen Bildungsministeriums sagte auf der Sitzung zu, Vertreter des Landesverbandes der Gartenfreunde e.V. zukünftig in Kooperationen mit einzubeziehen. Weitere Abstimmungen und Termine werden daher, unabhängig vom Landeskleingartenausschuss, durch das BM organisiert. Diese Vernetzung wurde sehr dankbar aufgenommen. Kinder sollen besser an die Themen Natur, Umwelt und gesunde Ernährung herangeführt werden.
Zum Abschluss würdigte auch der Landeskleingartenausschuss noch einmal die Arbeit und das Engagement des Kleingartenwesens für das Gemeinwohl.
Der Landeskleingartenausschuss wird vom Minister in jeder Wahlperiode berufen. Er setzt sich aus Vertretern der Landtagsfraktionen der demokratischen Parteien, Vertretern von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag und natürlich Interessenvertretern der Klein-gärtner zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, den Minister in Angelegenheiten des Kleingartenwesens zu beraten.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es schätzungsweise 80.000 Kleingartenbesitzer, die in rund 1.000 Vereinen organisiert sind und eine Fläche von etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Der Landesgartenverband der Gartenfreunde vertritt davon über 900 Vereine. Mehr als 62.000 Kleingartenbesitzer sind im Landesverband der Gartenfreunde organisiert.
Das Land unterstützt das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen der Vereinsmitglieder. Damit sind in den letzten 20 Jahren insgesamt fast 1,8 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens bereitgestellt worden.