Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stellt den Kutter- und Küstenfischer auch in 2019 rund 2,3 Millionen Euro zum Ausgleich quotenbedingter Erlösausfälle bereit. Das betonte der zuständige Fachminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin, wo im Landtag ein Antrag der AfD-Fraktion zum Schutz dieses traditionellen Wirtschaftszweiges diskutiert wurde.
„Die Fischerei gehört zu Mecklenburg-Vorpommern – das steht für mich völlig außer Frage. Sie hat nicht nur aus traditionellen Gründen eine Daseinsberechtigung; für mich ist sie trotz des massiven Strukturwandels ein Wirtschaftszweig mit Perspektive. Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn sich wieder mehr junge Menschen für diesen Beruf begeistern könnten. Inzwischen sind mehr als die Hälfte aller Fischer im Land älter als 60 Jahre. Das ist ein echtes Problem! Bei allem Respekt für die Lebensleistung dieser Menschen – um den Anforderungen globaler Märkte und nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden gerecht zu werden, braucht es wie in anderen Bereichen auch junge und frische Ideen“, sagte Backhaus.
Dazu zähle auch die Bereitschaft sich intensiver denn je mit der Selbstvermarktung zu beschäftigen, um den Erwartungen der Kunden nach einem breitgefächerten Sortiment an Süß- und Salzwasserfischen zu entsprechen. Backhaus forderte insbesondere die Erzeugerorganisationen dazu auf, Konzepte zur Ausrichtung der gesamten Kutter- und Küstenfischer zu entwickeln. Wichtig seien vor allem Maßnahmen, die eine noch gezieltere Fangplanung und Verarbeitung der knapper werdenden Ressourcen ermöglichen.
Der für die Bestandsbewertung zuständige wissenschaftliche Rat für Meeresforschung sieht als Ursache für den Rückgang der Bestände insbesondere eine naturbedingt schlechte Nachwuchsproduktion. Die Folge: massive Fangeinschränkungen. Betrug die Heringsquote in Mecklenburg-Vorpommern vor 20 Jahren noch 61.000 Tonnen, liegt sie heute bei knapp 3.000 Tonnen. Die Dorschquote wurde im gleichen Zeitraum von ca. 3.000 Tonnen auf aktuell 1.000 Tonnen reduziert. „Mein Haus hat diesen Prozess mit der Förderung von Investitionen und durch Ausgleichszahlungen mit 7,5 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln begleitet“, erinnerte Backhaus.
Die durch die EU im Jahr 2013 eingeleitete Umstellung der Fischerei auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände lasse bereits erste Erfolge erkennen. Der aktuelle Lagebericht des Wissenschafts-, Technik und Wirtschaftsausschusses für Fischerei der EU (STECF) komme zu dem Ergebnis, dass inzwischen über 90 Prozent der im Nordostatlantik, einschließlich Nord- und Ostsee gefangenen und verkauften Fische aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen stammen.
Um Fänge von Dorsch, Hering und Sprotte genau und zeitgerecht erfassen zu können, gilt die Logbuchpflicht seit 2016 auch für Fischereifahrzeuge mit einer Länge von acht Metern (vorher: ab einer Länge von zehn Metern). „Dadurch werden ca. 34 Prozent der deutschen Dorschanlandungen und 14 Prozent der Heringsanlandungen nicht mehr auf der Grundlage von Monatsmeldungen, sondern innerhalb von 48 Stunden erfasst und anhand von Verkaufsabrechnungen zeitnah kontrolliert“, lobte Backhaus.
Die Forderung der AfD, die Logbuchpflicht für Fischereichfahrzeuge unter 10 Metern abzuschaffen, wies er mit der Begründung zurück, sie würde dem Anspruch einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu widerlaufen.