Land fördert Aal-Besatz durch Anglerverband

Schwerin – Anlässlich der Landesdelegiertenkonferenz des Landesanglerverbandes übergibt Fischereiminister Dr. Till Backhaus am Samstag einen Zuwendungsbescheid für weitere Aalbesatzmaßnahmen in diesem Jahr. Die Besatzmaßnahmen sind für den nachhhaltigen Erhalt der Aalbestände im Land notwendig, betont der Minister.

„Der Aal ist sehr stark bedroht, aber zugleich wirtschaftstragend für die Erwerbsfischerei und traditionell bedeutsam für viele Angler. Der Aal muss also gemeinsam geschützt werden. Einerseits als unverzichtbarer Teil dieses Ökosystems, andererseits  um ihn nachhaltig zu nutzen. Leider eine Tatsache ist jedoch: Die Einwanderung von Aalen ist zu gering, ohne Besatz wären in zwanzig Jahren kaum noch Aale da. Essenzieller Bestandteil des Aal-Managements in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist deshalb der Besatz.“

Gute Nachrichten gebe es laut Minister jedoch auch zu vermelden:

„Immerhin gibt es erst positive Signale aus den inneren Küstengewässern, die den Schluss zulassen, dass dort wohl wieder vermehrt Aale natürlich einwandern. Beseitigen wir demnächst noch einige wesentliche Aufstiegsbarrieren, wie in der Elbe am Wehr Geesthacht, könnte es demnächst auch wieder mehr Jungaale in den Binnengewässern geben, die nicht aus Frankreich eingeflogen wurden“, so Backhaus

Der neuerliche Besatz erfolgt seit dem 16.06.2022 an mehreren Terminen. Dabei werden rund 1.742 kg Europäische Aale in 187 Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Bei einem geplanten durchschnittlichen Stückgewicht von 7 Gramm entspricht das rund 250.000 kleinen Aalen. Die Maßnahme wird zu 80 % (rund 62.000 Euro) durch das Land gefördert. Der Landesanglerverband hält bei der Maßnahme alle Vorgaben im Rahmen des Aalmanagements für einen gewässerspezifischen Besatz ein.

Durch Fördermittel des Landes M-V und der EU wurden bzw. werden im Zeitraum 2009 bis 2022 insgesamt rund 84,8 t vorgestreckte Aale (Av) und Glasaale (Ao), das entspricht rund 21,73 Millionen Stück (davon 10,08 Mio. Glasaale), in die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgebracht. Dafür wurden insgesamt EU- und Landesmittel in Höhe von rund 3,3 Mio. EUR ausgereicht.

Der LAV M-V hat in den vergangenen Jahren stets an der Aalbesatzförderung im Rahmen des EMFF und des EFF teilgenommen. Die Bewilligung des kollektiven Aalbesatzvorhabens erfolgt auf der Grundlage von Artikel 37 VO (EU) Nr. 508/2014 und Nr. 3.1.5 der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft M-V (FischFöRL M-V).

Die Durchführung der Besatzmaßnahme erfolgt mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA M-V). Wiedie LFA M-V bestätigt, wird mit der kollektiven Besatzmaßnahme des LAV M-V ein Beitrag zur Erreichung des Ziels der Europäischen Aalverordnung geleistet.

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