Acht lokale Strategien genehmigt
Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V hat ein Gremium gebildet, das jetzt über die Auswahl der im April 2023 eingereichten Strategien Lokaler Fischereiaktionsgruppen entschieden hat. Alle acht Strategien wurden genehmigt. In der neuen Förderperiode sind damit zwei Lokale Fischereiaktionsgruppen dazu gekommen.
„Jetzt haben mehr Regionen die Möglichkeit, Fischer oder in der Fischereiwirtschaft tätige Menschen dabei zu unterstützen, sich neben der originären Fischerei weitere Einkommensalternativen aufzubauen und damit die Fischereiwirtschaft insgesamt zukunftsfähiger aufstellen.
Auch über die eigentliche Fischerei hinausgehende Vorhaben können ermöglicht werden. Für die nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten und zukünftig auch Aquakulturwirtschaftsgebieten stellen wir in der aktuellen Förderperiode des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds von 2021 bis 2027 rund 5,1 Millionen Euro bereit“, sagt der zuständige Minister Dr. Till Backhaus.
Mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) kann die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung gefördert werden. Demnach darf die lokale Entwicklung sich nur auf ein subregionales, abgegrenztes Gebiet beziehen, muss durch eine lokale Aktionsgruppe betrieben und mittels einer Strategie umgesetzt werden.
Die Umsetzung der Projekte erfolgt dann durch das Bottom-Up-Prinzip, bei dem die örtlich zuständige lokale Aktionsgruppe auf Grundlage der Strategie die Förderwürdigkeit eines Projekts feststellt. Die Bewilligungsbehörde prüft dann die Förderfähigkeit eines solchen Projekts. Bekannt für diese Art der Förderung ist vor allem LEADER im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Im EMFAF kommen für diese Förderart Gebiete in Frage, welche durch die Fischerei beeinflusst bzw. geprägt sind, sowohl wirtschaftlich als auch kulturell. Daher auch die Bezeichnung Fischwirtschaftsgebietsförderung (FIWIG).
Die Kofinanzierung der Projekte erfolgt entweder aus kommunalen Mitteln bei öffentlich-rechtlichen Vorhabenträgern oder aus Landesmitteln mit privaten Antragstellern.