Oldenburg: Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Lesen, Schreiben und Rechnen fördern
Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Ab dem Schuljahr 2024/2025 stehen in der Grundschule für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusätzlich eine Stunde Deutsch und eine Stunde Mathematik auf dem Stundenplan.
Außerdem stärkt das Land die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien mit 11 Stunden verbindlich ab dem Schuljahr 2025/2026. Auch für die Förderung von Schülerinnen und Schülern soll künftig mehr Zeit zur Verfügung stehen. Grundlage dafür sind neue Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat heute in Schwerin Pläne für die Änderungen vorgestellt.
„Mit umfangreichen Maßnahmen fördern wir die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Lesen, Schreiben und Rechnen“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir beginnen in der Grundschule und führen die Förderung in den weiterführenden Schulen fort.
Die Schülerinnen und Schüler brauchen mehr Zeit zum Lernen, Üben und Festigen. Das zeigen die Bildungsstudien der vergangenen Jahrzehnte. Die neuen Stundentafeln bilden den Dreiklang ‚Mehr Unterricht, mehr Förderung, mehr Zeit‛ ab. Sie schaffen die Voraussetzung, damit Wissenslücken und Sprachdefizite bei Kindern und Jugendlichen verringert werden“, sagte Oldenburg.
Die Stundentafeln weisen laut Schulgesetz Gegenstandsbereiche aus, die Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Aufgabenfelder umfassen. In den Stundentafeln legt das Bildungsministerium die Anzahl der Unterrichtsstunden fest, die in den verschiedenen Schularten und Jahrgangsstufen auf die jeweiligen Unterrichtsfächer entfallen.
Folgende inhaltliche Schwerpunkte sollen mit der neuen Stundentafelverordnung umgesetzt werden:
In der Schuleingangsphase können von den ausgewiesenen 18 Stunden in den Jahrgangsstufen 1 und 2 in den Gegenstandsbereichen Deutsch und Sachunterricht zusätzlich zur individuellen Förderung bis zu zwei Stunden zur immanenten Förderung der grundlegenden mathematischen und sprachlichen Kompetenzen in den Fächern des Primarbereichs genutzt werden.
Die zusätzlich bereitgestellten Stunden für Deutsch und Mathematik in den Jahrgangsstufen 3 und 4 an Grundschulen sind für die Sprachförderung, die Förderung im Lesen sowie die Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Grundrechenarten je nach ihren individuellen mathematischen und sprachlichen Kompetenzen vorgesehen. Mit der Einführung eines flächendeckenden Lesebandes an fünf Tagen pro Woche mit einer Lesezeit von 20 Minuten je Schultag fördert das Land systematisch das Lesen.
An Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien stärkt das Land in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch durch direkte Zuweisung von 11 Stunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen. Zudem ist vorgesehen, dass der Unterricht im Fach Chemie bereits in der Jahrgangsstufe 7 einsetzt.
Das Fach Sozialkunde heißt künftig Politische Bildung/Sozialkunde und soll ebenfalls ab der Jahrgangsstufe 7 beginnen. Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und durchgängig einstündig unterrichtet. Geplant ist auch, das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik um die Bezeichnung „Berufliche Orientierung“ zu ergänzen. Dieses Fach wird bereits ab Jahrgangsstufe 5 der schulartunabhängigen Orientierungsstufe einstündig unterrichtet.
Die neue Verordnung über die Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen soll zum Schuljahr 2025/2026 verbindlich sein. Für das Schuljahr 2024/2025 entscheiden die Schulen eigenverantwortlich, ob sie bereits nach den neuen Regelungen arbeiten. Eine Ausnahme bilden die zusätzlichen Stunden Deutsch und Mathematik in der Grundschule, die zum kommenden Schuljahr eingeführt werden. Im April startet das Land die Verbandsanhörung, in der Gewerkschaften und Verbände die Möglichkeit haben, schriftlich zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen.