Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zu mehr Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft beinhalten und müssen bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden.
„Das neue Instrument EIP, das mit der auslaufenden Förderperiode erstmals zur Verfügung steht, hat sich bewährt, um neue Ideen schnell in der Landwirtschaft auszuprobieren und zu testen, ob das, was bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurde, auch in der landwirtschaftlichen Praxis funktioniert. Wir haben mit den bisherigen Projekten gute Erfahrungen gemacht. Deshalb haben wir ELER-Mittel umgeschichtet, so dass 1,0 Mio. Euro für weitere Projekte zur Verfügung stehen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus seinen Aufruf.
Besonderes Interesse habe er an Lösungen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion, zur Verbesserung der Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion und zur Erhöhung des Insektenschutzes in der Landwirtschaft, sagte Backhaus.
Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Operationelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern, die projektbezogen auf Grundlage eines Kooperationsvertrages zusammenarbeiten und von denen mindestens ein Mitglied der Landwirtschaft zuzurechnen ist. Das Ziel der OG ist es, für eine selbstgewählte Problemstellung eine Lösung zu suchen und diese in die Praxis umzusetzen. In jeder OG fungiert ein Mitglied als Projektkoordinator und Ansprechpartner gegenüber dem Ministerium sowie der Bewilligungsbehörde.
Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Problembeschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury entscheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durchführung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent.
„Die EIP ermöglicht damit den Landwirten, ohne großes finanzielles Risiko etwas Neues im Unternehmen auszuprobieren. Wenn sich die Innovation bewährt, stehen die gewonnenen Erkenntnisse allerdings nicht nur der OG und dem beteiligten Landwirtschaftsbetrieb zur Verfügung, sondern sie werden publiziert und können auch von jedem anderen genutzt werden. Auf diese Weise können sich gute Ideen schneller durchsetzen“, beschreibt Backhaus den Nutzen.
Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.