Waren/Müritz – Um den Binnenfischern in Mecklenburg-Vorpommern Rechts- und Planungssicherheit zu geben, beabsichtigt das Land die 2021 auslaufenden Pachtverträge vorzeitig aufzulösen, um sie durch neue Verträge mit einer Laufzeit von 18 Jahren zu ersetzen. „Damit wollen wir endlich Rechts- und Planungssicherheit für unsere Haupterwerbsfischer schaffen und den Weg für langfristig angelegte Investitionen freimachen. Unser Ziel ist es außerdem, den bevorstehenden Generationswechsel zu unterstützen und möglichst verträglich zu gestalten“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute auf der Jahreshauptversammlung des Landesverbandes der Binnenfischer in Waren.
„Alle Betriebe, die bisher gut gewirtschaftet haben und ihren Verpflichtungen nachkommen sind, sollen ihre gepachteten Gewässer auch weiterhin behalten können. Und zwar ohne neue Ausschreibung. Wir wollen hier schließlich niemandem die Geschäftsgrundlage entziehen“, sagte er weiter. Im Gegenzug erwarte das Land zukunftsfähige und nachhaltige Unternehmensstrategien sowie die Bereitschaft, nötige Investitionen zu tätigen. Sollten bisherige Pächter kein Interesse mehr an einer Verlängerung haben, ist vorgesehen, diese Flächen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an andere Berufsfischer zu vergeben.
Die Pachtverträge sollen ab dem 1. Januar 2020 gelten und bis 31. Dezember 2037 laufen. Die Pachthöhe soll sich weiterhin an den Ergebnissen der Generalbonitierung orientieren, da es keine andere Methode gibt, mit der die Ertragsfähigkeit der betroffenen Gewässerflächen objektiver ermittelt werden könne, so der Minister. Eine Neubonitierung wäre zudem sehr teuer und zeitaufwendig, sodass vor Ende 2021 kein endgültiges Ergebnis zu erwarten sei, sagte er weiter.
Zur Ermittlung der Ertragsfähigkeit wurde von der Landesforschungsanstalt in den 90ziger Jahren über einen Zeitraum von sieben Jahre für 2,8 Millionen Euro eine Generalbonitierung entwickelt und durchgeführt. Im Ergebnis wurden damals 5 Fischarten von wirtschaftlicher Relevanz ausgewählt und deren potentielle Fangmengen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fänge ermittelt und mit den damaligen Großhandelspreisen bewertet. Die Festlegung der Pacht basierte auf den Erlösen dieser 5 Arten.
Des Weiteren kündigte Minister in Waren an, dass das Land auch in 2019 Aalbesatzmaßnahmen zu 80 Prozent fördern möchte. Der Erhalt des Aalbestandes bleibt eine wichtige Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „Der Aal ist eine bedeutende Art für die Europäische Berufsfischerei, der Bestand jedoch weiterhin stark gefährdet. Das haben wissenschaftliche Studien ergeben. Dieser Entwicklung müssen wir entgegensteuern: aus Gründen des Artenschutzes und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten“, so der Minister.
Dank Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der EU wurden seit 2009 insgesamt rund 10,3 Millionen Aale (61 Tonnen) in die Gewässer des Landes ausgebracht. Ziel ist, die Abwanderung von 40 Prozent der adulten Aale aus den Binnengewässern in Richtung des Laichgebiets Sargassosee, ein Meeresgebiet im Atlantik östlich Floridas und südlich der Bermuda-Insel, zu ermöglichen. So sieht es die Europäische Aalverordnung von 2007 vor. Dort sollen die Aale laichen. Die geschlüpften Aallarven gelangen über den Golfstrom an die europäischen Küsten und damit auch zurück nach Mecklenburg-Vorpommern.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat über die Landgesellschaft 48.048 ha Wasserfläche an die Berufsfischerei verpachtet. Davon werden 3.148 ha in Naturschutzgebieten an Berufsfischer verpachtet. Weiterhin werden 2.069 ha landeseigener Binnengewässer in den Nationalparken und Biosphärenreservaten durch die Biosphären- und Nationalparkämter an 7 Berufsfischer verpachtet. Insgesamt verpachtet das Land daher derzeit mindestens 50.117 ha an Berufsfischer.
Geschätzt wird, dass die 50 Berufsfischereiunternehmen (Haupt- und Nebenerwerb) in MV ca. 55.000 ha vom Land, Kommunen und Privaten gepachtet haben.