Rudolph: Anträge sind ab sofort abrufbar
Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz ebenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. „Die Anträge sind ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf der Homepage abrufbar“, erklärten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann.
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Pendler beschäftigen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, an einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und aufgrund von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln können. „Durch die Zuwendung sollen Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung abgedeckt werden, die bei den Pendlern und den sie begleitenden Angehörigen entstehen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph weiter.
Als Beschäftigung gilt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Auszahlung des Zuschusses vom Arbeitgeber an die Begünstigten stellt kein Entgelt für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erbrachte Leistungen dar. „Der Coronavirus darf nicht dazu führen, dass die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Pendler aus dem Ausland ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, unter anderem in Krankenhäusern und in Unternehmen“, erklärte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph abschließend.