Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller eines Entschließungsantrags
Berlin – Der Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen muss nach Ansicht des Bundesrates wirksam begrenzt werden. Gleichzeitig sollen die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften verbessert werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Länderkammer am Freitag. Dieser wird nun an die Bundesregierung übersandt.
„Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit kann dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Der zunehmende Einsatz von Leiharbeit in der Pflege hat aber oftmals unerwünschte Folgen, sowohl für die Qualität der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen als auch für die oft schlechter gestellten Stammbelegschaften“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Länder-Initiative. Mecklenburg-Vorpommern ist Mitantragsteller der Entschließung.
„Der Antrag zeigt in zehn Punkten Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor“, betonte Drese. So könne dem Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege vor allem dann wirksam entgegengewirkt werden, wenn die Arbeitsbedingungen in der Pflege grundsätzlich verbessert werden. „Hier geht es zum Beispiel um Entgeltverbesserungen, Umstellung von Dienstplänen, Anpassung der Arbeitszeiten, Personalbemessung und den geförderten Aufbau von Ausfallkonzepten und Springerpools“, so Drese.
„Dass dieses Modell erfolgreich umgesetzt werden kann, zeigt das UniFlex-Team der Rostocker Universitätsmedizin“, verdeutlichte Drese.
Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen, heißt es in dem vom Bundesrat einstimmig beschlossenen Antrag. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden – beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden. “Dies ist notwendig, damit insbesondere kleine ambulante Pflegedienste von einem solchen Konzept profitieren können, ohne unvertretbare Personalmehrkosten zu verursachen“, so Drese.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung im Antrag zudem auf, zu prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften möglich ist und, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.
Drese: „Der Pflege kommt in unserer alternden Gesellschaft ein enormer Stellenwert zu. Mit dem demografischen Wandel steigt auch der Druck auf unsere Pflegefachkräfte. Umso wichtiger ist es, dass wir Strukturen schaffen, mit denen wir weiterhin eine gute pflegerische Versorgung ermöglichen und zugleich ein Umfeld für unsere Pflegefachkräfte fördern, in dem sie gleichberechtigt und unter guten Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen können.“