Oldenburg: Der Erwerb von Schulabschlüssen wird auch künftig nicht erleichtert
Schwerin – Mit der neuen Schulabschlussverordnung, die die Prüfungen zur Mittleren Reife regelt, wird es keinem Jugendlichen erleichtert, diesen Schulabschluss zu erwerben.
„Es bleibt grundsätzlich dabei: drei schriftliche Prüfungen sowie maximal vier mündliche Prüfungen müssen die Jugendlichen für den Schulabschluss der Mittleren Reife ablegen.
Somit gibt es keine Erleichterungen, aber sie kann hervorragende Leistungen honorieren, indem der neue Schulabschluss – die qualifizierte Mittlere Reife – für all jene Schülerinnen und Schüler eingeführt wird, deren Gesamtergebnis den Durchschnitt von 1,4 und besser beträgt.
Der Abschluss der Mittleren Reife wird also nicht vereinfacht, es werden vielmehr fünf Verordnungen zu einer Verordnung zusammengeführt“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
„Der Erwerb des Schulabschlusses der Berufsreife ist seit Jahren in unserem Bundesland nicht an Prüfungen gebunden, sondern kann durch Jahresleistungen in jedem einzelnen Fach erworben werden. Hier ändert sich auch künftig nichts. Die Neuregelung zum Erwerb des Schulabschlusses der Berufsreife betrifft einzig und allein die Schulstandorte, an denen dieser Schulabschluss in einem freiwilligen 10. Schuljahr erworben werden kann.
Bisher gab es dieses Angebot nur an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Ab dem neuen Schuljahr wird das freiwillige 10.Schuljahr nun an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen angeboten.
Das heißt, dass bisher hauptsächlich Schülerinnen und Schüler von Förderschulen dieses Angebot genutzt haben, aber kaum Schülerinnen und Schüler der anderen weiterführenden Schularten.
Mit dieser Neuregelung wird also mehr Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, in einem zusätzlichen Schuljahr den Schulabschluss der Berufsreife zu erwerben.
Nicht der Inhalt ändert sich, sondern die Standorte“, betont die Ministerin.