Martin: Schülerinnen und Schülern können zusätzliche Unterstützung erhalten
Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern hatten in den vergangenen Monaten pandemie-bedingt zahlreiche Einschränkungen hinzunehmen. Um den Anschluss ans neue Schuljahr zu erleichtern, Lernrückstände auszugleichen und den Kindern und Jugendlichen zusätzliche Hilfen anzubieten, hat die Landesregierung ein ganzes Maßnahmenpaket aufgelegt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, bei außerschulischen Lernanbietern (z.B. private Nachhilfeinstitute) Kurse zu belegen, um Schulstoff begleitend zu intensivieren, zu wiederholen und auszubauen.
Das kann schon jetzt während des noch laufenden Schuljahres, aber auch in den Sommerferien erfolgen. Seit Montag, dem 10. Mai 2021 können sich Schülerinnen und Schüler bei den außerschulischen Lerninstituten anmelden. Nachdem bereits im Sommer 2020 mit einem solchen Programm Lernrückstände bei privaten Förderinstituten ausgeglichen werden konnten, startet das neue Programm in dieser Woche.
„Es muss in den kommenden Monaten und auch im nächsten Schuljahr nun darum gehen, die Kinder in einem geregelten Schulalltag zu begleiten und entstandene Rückstände auszugleichen. Das Schuljahr 2020/21 hat alle – Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte und Eltern – vor große Herausforderungen gestellt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Viele Schülerinnen und Schüler mussten aufgrund der Pandemie-Situation mehr Zeit im Distanzunterricht verbringen als wir uns das alle gewünscht haben. Die Landesregierung hat ein ganzes Paket an Maßnahmen aufgelegt, um Schülerinnen und Schülern zu helfen. Dazu gehören auch die Angebote für zusätzliche außerschulische Lernförderung“
Die Lern- und Förderstunden können ab sofort auch, solange das in Präsenz noch nicht möglich ist, bei vielen Bildungsanbietern in Mecklenburg-Vorpommern online mit pädagogischer Begleitung wahrgenommen werden. Dies kann auch bei Bedarf Anfahrtswege ersparen.
Schülerinnen und Schüler, die in Mecklenburg-Vorpommern eine allgemein bildende Schule oder ein Fachgymnasium besuchen, können bis zu 30 Förderstunden in Anspruch nehmen. Das kann sowohl während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht als auch während der Ferien passieren. Das Land fördert jede Stunde mit bis zu 12,50 Euro. Das Angebot kann auch unabhängig von einer bereits bestehenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wahrgenommen werden.
Anbieter von Lern- und Förderangeboten können z. B. Nachhilfeinstitute oder aber Einzelpersonen sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote hier im Land unterbreiten.
Was müssen Eltern tun, um für ihre Kinder die Förderung zu erhalten?
Auf den Internetseiten des Landesförderinstitutes MV (LFI) kann ab sofort unbürokratisch unter diesem Link ein Berechtigungsschein angefordert werden. Der Berechtigungsschein kommt dann per E-Mail, muss ausgedruckt und ausgefüllt werden. Die Schule bestätigt auf dem Berechtigungsschein, dass die Schülerin bzw. der Schüler die entsprechende allgemein bildende Schule oder das Fachgymnasium in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Der ausgefüllte und von der Schule bestätigte Schein wird bei einem privaten Anbieter von Lern- und Förderprogrammen vorgelegt und das Lern- und Förderangebot kann starten.
Am Ende der erhaltenen Lernförderung wird mit einer Unterschrift bestätigt, dass die Förderung auch stattgefunden hat. Der Anbieter rechnet dann direkt mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern beim Landesförderinstitut ab. Eltern müssen also nicht in Vorkasse gehen.